Welche Mitbestimmungsrechte haben DARC e.V. Vereinsmitglieder?

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Dass der DARC e.V. nicht besonders demokratisch sein soll, wird ja des Öfteren öffentlich geäußert. Das "einfache Mitglied" (also kein DARC Funktionsträger) habe so gut wie keine Chance, seine Anträge erfolgreich durch die Hierarchie zu bringen. Das wollen wir uns mal genauer ansehen.

In seiner Broschüre mit Stand 19.02.2024 betont der DARC e.V. ausdrücklich den demokratischen Aufbau des Clubs.

Zitat:

Vorwort

Diese Broschüre mit der Satzung und Vereinsordnung soll Auskunft geben über das Gefüge und den demokratischen Aufbau unseres Clubs. Satzung und Vereinsordnungen wurden in dieser Fassung vom Amateurrat beschlossen. Die Texte sind mit der 35. Auflage redaktionell im Hinblick auf das neue Amateurfunkrecht und die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überarbeitet worden. Die Satzung ist beim Vereinsregister 34117 Kassel unter der Nummer 1314 eingetragen. Allen neu eingetretenen Mitgliedern soll diese Broschüre Grundlage und Richtlinie für die Mitarbeit im aktiven Clubleben sein.

Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.

(Unterstreichungen durch den Autor)

Und genau dem in dieser Broschüre propagierten "demokratischen Aufbau" des DARC e.V. wollen wir uns hier näher widmen. Was hat es mit dieser Aussage auf sich und, trifft sie überhaupt zu?

Dazu schauen wir mal in die Satzung und die Geschäftsordnung (GO) des DARC e.V. an welchen Stellen den einfachen Vereinsmitgliedern Mitbestimmungsrechte zugestanden werden.

Satzung

§ 13 Ortsverbands-Mitgliederversammlung, Ortsverband und Ortsverbandsvorstand

Nr. 4 ... Jedes Mitglied hat eine Stimme. ...


§ 14 Die Versammlungen des Amateurrates

Nr. 7

Anträge an die Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied nach Entscheidung durch die Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Zustimmung durch die Distriktsversammlung gestellt wer den. Ferner können von jedem Mitglied der Distriktsversammlung nach Zustimmung von mindestens einem Drittel der Distriktsversammlung sowie von jedem Mitglied des Amateurrates, des Vorstandes und von den Referenten Anträge an die Versammlung des Amateurrates gestellt werden.

Auf ausschließlich schriftliches Verlangen von mindestens 300 Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung einen dem Verlangen entsprechenden Antrag fristgemäß einzureichen. Die auf das Verlangen der Mitglieder gerichteten Erklärungen sind bei Antragstellung in Urschrift beizufügen.

Das war es dann auch schon mit den Mitbestimmungsrechten der "einfachen" Vereinsmitglieder!

  1. Vereinsmitglieder dürfen in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung mit jeweils einer Stimme an Abstimmungen teilenehmen,
  2. sie dürfen nach Entscheidung durch die Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Zustimmung durch die Distriktsversammlung Anträge an die Mitgliederversammlung stellen und
  3. sie dürfen ausschließlich auf schriftliches Verlangen von mindestens 300 Mitgliedern vom Vorstand verlangen, dass in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung ein dem Verlangen entsprechenden Antrag fristgemäß eingereicht wird.

Zu 1.

In der Ortsverbands-Mitgliederversammlung werden Dinge besprochen und darüber abgestimmt, die fast ausschließlich Angelegenheiten des Ortsverbands betreffen. Hier hat das "einfache" Mitglied eine Stimme und kann an den Abstimmungen teilnehmen. Zunächst eine nachvollziehbare und demokratische Vorgehensweise.

Zu 2.

Ein Antrag an die Mitgliederversammlung (Amateurrat) kann allerdings nur gestellt werden, wenn

  • die Ortsverbands-Mitgliederversammlung dem Antrag zugestimmt hat und
  • die Distriktsversammlung zugestimmt hat.

Hier werden dem Mitglied gleich zwei massive Hürden in den Weg gestellt, die vermutlich so gut wie nicht zu überwinden sind. Der Ortsverband muss in seiner Ortsverbands-Mitgliederversammlung zunächst über diesen Antrag befinden und ihm zustimmen. In der Distriktsversammlung muss der Antrag ebenfalls behandelt und ihm zugestimmt werden. Erst dann findet er den Weg in die Mitgliederversammlung und wird dort ebenfalls behandelt und über ihn abgestimmt.

Es ist sicher nachvollziehbar, dass ein Antrag eines einfachen Mitglieds über insgesamt drei Instanzen

  • Ortsverbands-Mitgliederversammlung,
  • Distriktsversammlung und
  • Mitgliederversammlung (Amateurrat)

so gut wie keine realistische Chance auf Umsetzung hat. Eine Farce!

Zu 3.

Auch hier ist die massive Hürde von mindestens 300 Mitgliedern im Weg. 300 Mitglieder muss man erst einmal finden, kontaktieren und dazu bewegen, einem Antrag schriftlich zuzustimmen. Der Aufwand hierfür ist sicher enorm.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!

Fazit

Und so beschränkt sich eine direkte Mitbestimmung von einfachen DARC e.V. Mitgliedern nur auf die Mitwirkung bei der Ortsverbands-Mitgliederversammlung. Darüber hinaus ist es dem einfachen Mitglied nur möglich, demokratische Prozesse lediglich über die beiden in der Grafik vorgegebenen Wege (Antrag, Mitgliedereingabe) anzustoßen. Die Zustimmung bzw. Entscheidung erfolgt dann durch andere Personen oder Organe des DARC e.V. Eine direkte Mitwirkung oder Beteiligung an internen Abstimmungsprozessen, gibt es somit nicht.

  • Antrag => OV-Mitgliederversammlung (Zustimmung) => Distriktsversammlung (Zustimmung) => Mitgliederversammlung (Entscheidung) oder
  • Mitgliedereingabe (300 Mitglieder => 300 Formulare) => DARC e.V. Vorstand (Antrag) => Mitgliederversammlung (Entscheidung)

Verstärkt  werden diese Einschränkungen noch durch die Tatsache, dass sowohl die gewählten Vertreter in den Ortsverbänden (Ortsverbandsvorsitzender und sein Stellvertreter) und die durch die Distriktsversammlung gewählten Vertreter (Distriktsvorsitzender und seine Stellvertreter) ausdrücklich kein imperatives Mandat inne haben und somit nicht an irgendwelche Meinungen oder Weisungen der einfachen Mitglieder gebunden sind (siehe DARC Geschäftsordnung Nr. 6.1 und DARC Satzung § 13 Abs. 3).

Somit sollte jedem Leser verständlich sein, dass es mit dem demokratischen Aufbau beim DARC e.V. nicht ganz so weit her ist und die Meinungen der einfachen Mitglieder, wenn überhaupt, nur unter erheblichen Einschränkungen ihren Weg in den Club finden.

Besonders erschreckend ist die Tatsache, mit welchen weitreichenden Befugnissen die Distriktsvorsitzenden, der Amateurrat, der Amateurratssprecher sowie der Vereinsvorstand über die Jahre ausgestattet wurden. Auf zahlreichen Internetseiten wird über diese Zustände berichtet und zahlreiche Vereinsmitglieder und Funktionsträger haben teilweise über Jahrzehnte versucht diese Strukturen, im Hinblick auf zukünftige An- und Herausforderungen, aus dem DARC e.V. heraus zu verändern, Stichwort, mehr Demokratie wagen! Leider nicht mit sehr viel Erfolg!

Und so bleibt dem einfachen DARC e.V. Mitglied überwiegend nur die Mitwirkung im eigenen Ortsverband, ansonsten hat es die vielen Regelungen, Pflichten und Vorgaben des DARC e.V. einzuhalten und natürlich seinen Vereinsbeitrag pünktlich zu entrichten. Wozu braucht es dafür einen dermaßen aufgeblähten Bundesverband? Da reicht auch ganz sicher eine lokale Runde ohne irgendwelche Vereinsmeierei, Vorstände, Satzungen, Beiträge und Bürokratie!

Eine insgesamt fragwürdige Konstellation und Situation, die viele Funkfreunde bereits veranlasst hat, den DARC e.V. zu verlassen, so wie ich auch.

vy 73 de Jürgen
DL6WAB