Welche Mitbestimmungsrechte haben DARC
e.V. Vereinsmitglieder?
Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Dass der DARC e.V. nicht besonders demokratisch sein soll, wird
ja des Öfteren öffentlich geäußert. Das "einfache Mitglied"
(also kein DARC Funktionsträger) habe so gut wie
keine Chance, seine Anträge erfolgreich durch die Hierarchie zu bringen. Das wollen wir uns mal genauer ansehen.
In seiner
Broschüre
mit Stand 19.02.2024 betont der DARC e.V. ausdrücklich
den demokratischen Aufbau des Clubs.
Zitat:
Vorwort
Diese Broschüre mit der
Satzung und Vereinsordnung soll Auskunft geben über das Gefüge und
den demokratischen Aufbau unseres
Clubs. Satzung und Vereinsordnungen wurden in dieser Fassung vom
Amateurrat beschlossen. Die Texte sind mit der 35. Auflage
redaktionell im Hinblick auf das neue Amateurfunkrecht und die
Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überarbeitet worden. Die
Satzung ist beim Vereinsregister 34117 Kassel unter der Nummer 1314
eingetragen. Allen neu eingetretenen Mitgliedern soll diese
Broschüre Grundlage und Richtlinie für die
Mitarbeit im aktiven Clubleben sein.
Deutscher
Amateur-Radio-Club e. V.
(Unterstreichungen durch den Autor)
Und genau dem in dieser Broschüre propagierten "demokratischen
Aufbau" des DARC e.V. wollen wir uns hier näher widmen. Was hat es
mit dieser Aussage auf sich und, trifft sie überhaupt zu?
Dazu schauen wir mal in die Satzung und die Geschäftsordnung (GO)
des DARC e.V. an welchen Stellen den einfachen Vereinsmitgliedern
Mitbestimmungsrechte zugestanden werden.
Satzung
§ 13
Ortsverbands-Mitgliederversammlung, Ortsverband und
Ortsverbandsvorstand
Nr. 4 ... Jedes Mitglied hat eine
Stimme. ...
§ 14 Die Versammlungen des Amateurrates
Nr. 7
Anträge an die Mitgliederversammlung können von jedem
Mitglied nach Entscheidung durch die
Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Zustimmung durch die
Distriktsversammlung gestellt wer den. Ferner können von jedem
Mitglied der Distriktsversammlung nach Zustimmung von mindestens
einem Drittel der Distriktsversammlung sowie von jedem Mitglied des
Amateurrates, des Vorstandes und von den Referenten Anträge an die
Versammlung des Amateurrates gestellt werden.
Auf
ausschließlich schriftliches Verlangen von mindestens 300
Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, in der nächstmöglichen
Mitgliederversammlung einen dem Verlangen entsprechenden Antrag
fristgemäß einzureichen. Die auf das Verlangen der Mitglieder
gerichteten Erklärungen sind bei Antragstellung in Urschrift
beizufügen.
Das war es dann auch schon mit den Mitbestimmungsrechten der "einfachen" Vereinsmitglieder!
- Vereinsmitglieder dürfen in der
Ortsverbands-Mitgliederversammlung mit jeweils einer Stimme an
Abstimmungen teilenehmen,
- sie dürfen nach Entscheidung
durch die Ortsverbands-Mitgliederversammlung
und Zustimmung durch die
Distriktsversammlung Anträge an die Mitgliederversammlung
stellen und
- sie dürfen ausschließlich auf schriftliches
Verlangen von mindestens 300 Mitgliedern vom Vorstand verlangen,
dass in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung ein dem
Verlangen entsprechenden Antrag fristgemäß eingereicht wird.
Zu 1.
In der Ortsverbands-Mitgliederversammlung werden Dinge besprochen
und darüber abgestimmt, die fast ausschließlich Angelegenheiten des Ortsverbands
betreffen. Hier hat das "einfache" Mitglied eine Stimme und kann an
den Abstimmungen teilnehmen. Zunächst eine nachvollziehbare und
demokratische Vorgehensweise.
Zu 2.
Ein Antrag an die Mitgliederversammlung (Amateurrat) kann
allerdings nur gestellt werden, wenn
- die Ortsverbands-Mitgliederversammlung dem Antrag zugestimmt
hat und
- die Distriktsversammlung zugestimmt hat.
Hier werden dem Mitglied gleich zwei massive Hürden in den Weg
gestellt, die vermutlich so gut wie nicht zu überwinden sind. Der
Ortsverband muss in seiner Ortsverbands-Mitgliederversammlung
zunächst über diesen Antrag befinden und ihm zustimmen. In der
Distriktsversammlung muss der Antrag ebenfalls behandelt und ihm
zugestimmt werden. Erst dann findet er den Weg in die
Mitgliederversammlung und wird dort ebenfalls behandelt und über ihn
abgestimmt.
Es ist sicher nachvollziehbar, dass ein Antrag eines einfachen
Mitglieds über insgesamt drei Instanzen
- Ortsverbands-Mitgliederversammlung,
- Distriktsversammlung und
- Mitgliederversammlung (Amateurrat)
so gut wie keine realistische Chance auf Umsetzung hat. Eine
Farce!
Zu 3.
Auch hier ist
die massive Hürde
von mindestens 300 Mitgliedern im
Weg. 300 Mitglieder muss man erst einmal finden, kontaktieren und dazu bewegen,
einem Antrag schriftlich zuzustimmen. Der Aufwand hierfür ist sicher
enorm.
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!
Fazit
Und so beschränkt sich eine direkte Mitbestimmung von einfachen
DARC e.V. Mitgliedern nur auf die Mitwirkung bei der
Ortsverbands-Mitgliederversammlung. Darüber hinaus ist es dem
einfachen Mitglied nur möglich, demokratische Prozesse lediglich über die
beiden in der Grafik vorgegebenen Wege (Antrag, Mitgliedereingabe) anzustoßen. Die
Zustimmung bzw. Entscheidung erfolgt dann durch andere Personen oder
Organe des DARC e.V. Eine direkte
Mitwirkung oder Beteiligung an internen Abstimmungsprozessen, gibt
es somit nicht.
- Antrag => OV-Mitgliederversammlung (Zustimmung) =>
Distriktsversammlung (Zustimmung) => Mitgliederversammlung
(Entscheidung) oder
- Mitgliedereingabe (300 Mitglieder => 300 Formulare) => DARC
e.V. Vorstand (Antrag) => Mitgliederversammlung (Entscheidung)
Verstärkt werden diese Einschränkungen noch durch die Tatsache,
dass sowohl die gewählten Vertreter in den Ortsverbänden
(Ortsverbandsvorsitzender und sein Stellvertreter) und die durch die
Distriktsversammlung gewählten Vertreter (Distriktsvorsitzender und
seine Stellvertreter) ausdrücklich kein imperatives Mandat inne haben und somit
nicht an irgendwelche Meinungen oder Weisungen der einfachen
Mitglieder gebunden sind (siehe DARC Geschäftsordnung Nr. 6.1 und
DARC Satzung § 13 Abs. 3).
Somit sollte jedem Leser verständlich sein, dass es mit dem
demokratischen Aufbau beim DARC e.V. nicht ganz so weit her ist und
die Meinungen der einfachen Mitglieder, wenn überhaupt, nur unter
erheblichen Einschränkungen ihren Weg in den Club finden.
Besonders erschreckend ist die Tatsache, mit welchen
weitreichenden Befugnissen
die Distriktsvorsitzenden, der Amateurrat, der Amateurratssprecher sowie der
Vereinsvorstand über die Jahre ausgestattet wurden. Auf
zahlreichen Internetseiten
wird über diese Zustände berichtet und zahlreiche Vereinsmitglieder
und Funktionsträger haben teilweise über Jahrzehnte versucht diese
Strukturen, im Hinblick auf zukünftige An- und Herausforderungen,
aus dem DARC e.V. heraus zu verändern, Stichwort, mehr Demokratie
wagen! Leider nicht mit sehr viel
Erfolg!
Und so bleibt dem einfachen DARC e.V. Mitglied überwiegend nur
die Mitwirkung im eigenen Ortsverband, ansonsten hat es die vielen
Regelungen, Pflichten und Vorgaben des DARC e.V. einzuhalten und
natürlich seinen Vereinsbeitrag pünktlich zu entrichten. Wozu
braucht es dafür einen dermaßen aufgeblähten
Bundesverband?
Da reicht auch ganz sicher eine
lokale Runde ohne irgendwelche Vereinsmeierei, Vorstände,
Satzungen, Beiträge und Bürokratie!
Eine insgesamt fragwürdige Konstellation und Situation, die viele Funkfreunde
bereits veranlasst hat, den DARC e.V. zu verlassen,
so wie ich auch.
vy 73 de Jürgen
DL6WAB