Als "Notfunk" bezeichnet
man landläufig den Funkbetrieb, mit dem Funkamateure im Rahmen ihrer Kommunikationsmöglichkeiten
in Not- und Katastrophensituationen Hilfe leisten können und dürfen. Funkamateure
dürfen in Ausnahmesituationen insbesondere empfangene Notrufe
von und an Dritte weiterleiten.
Ich bin ausdrücklich pro
Hilfe im Notfall und würde in Not- und Krisensituationen natürlich im Rahmen
meiner Möglichkeiten als Funkamateur helfen wo und wann immer es
geht. Ausdrücklich begrüße und unterstütze ich die
Aktion Bürgernotfunk!
Den Umfang, den Einsatzort und die Dauer meiner Hilfe möchte und
muss ich aber selbst bestimmen, schließlich habe ich auch eine Familie,
die in Not- und Krisensituationen auch meine Unterstützung erwartet.
Da die Versorgung über den Winter 2022/2023 nicht als sicher
angesehen werden kann, haben einige Verantwortliche der Politik
damit begonnen, sich auf eine Krisensituation (Strom Mangellage)
vorzubereiten. Eine sehr schöne Lösung für die Bürger hat der Kreis Soest in Form eines
"Bürgernotfunks" für den Fall eines länger anhaltenden
Stromausfalls erarbeitet.
Zu welchen
Konsequenzen ein länger anhaltender Stromausfall tatsächlich führen
kann, ist
hier nachzulesen!
Wann wird der Amateurfunkdienst u.a. wahrgenommen?
Die Antwort steht im § 2 Nr. 2 AFuG
... zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfällen wahrgenommen wird;
zur Unterstützung (Hier ist nicht spezifiziert wer und wie
unterstützt werden soll. Vermutlich Personen in Not.)
von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen (Also, in
allen Notsituationen wo Hilfe erforderlich ist!)
Ist oder wird der der Amateurfunkdienst im Notfall zu
einem Sicherheitsfunkdienst?
§ 2 Abs. 2 letzter Satz AFuG
Der Amateurfunkdienst und
der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine
Sicherheitsfunkdienste.
Ein Sicherheitsfunkdienst (englisch safety service) ist
entsprechend Artikel 1.59 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO
Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) definiert als "jeder
Funkdienst, der ständig oder vorübergehend wahrgenommen wird, um die
Sicherheit des menschlichen Lebens und den Schutz von Sachwerten zu
gewährleisten." Und deshalb wird der Amateurfunkdienst, auch nicht
in Hilfs- und Katastrophenfällen, zum Sicherheitsfunkdienst.
Quelle: Wikipedia
Hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!
Darf Amateurfunkverkehr verschlüsselt werden?
Nein, dass darf er ausdrücklich nicht! In der Amateurfunkverordnung wird ausgeführt:
§ 16 Abs. 8 AFuV
8) Amateurfunkverkehr darf nicht zur
Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden;
...
Auch hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!
Was darf der Funkamateur im Notfall?
Die Antwort auf diese Frage finden wir im § 5 Abs. 5 AFuG.
(5) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen
Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht
den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht
übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
Grundsätzlich darf der Funkamateur nur mit anderen
Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
In Not- und Katastrophenfällen darf er auch Nachrichten für
und an Dritte außerhalb des Amateurfunkdienstes übermitteln.
Auch hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!
Warum die Funkamateure nur untereinander kommunizieren dürfen,
verdanken sie zum großen Teil der Titanic Katastrophe 1902 die dazu
führte, dass es 1912 zur Einberufung des International Radio Meeting
in London kam und die damaligen Amateure mit strengen Auflagen
bedacht wurden. Der im Bereich der sich entwickelnden Funktechnik
entstandene Wildwuchs war ganz offensichtlich nur noch durch
internationale Vereinbarungen zu begrenzen. Für die Amateure in den
USA führte das zu wesentlichen Einschränkungen. DL4NO hat diese
Entwicklung sehr schön auf seiner Webseite beschrieben.
Inwieweit ist "Notfunk" verbindlich?
Dazu schauen wir in die
Studie (Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag)
über die Auswirkungen eines länger anhaltenden Stromausfalls in Deutschland.
Auf den Amateurfunkdienst wird in der Studie auf den Seiten 27, 74 und
229 eingegangen.
Hier kommt man zu der Erkenntnis, dass der Amateurfunk
in Notsituationen, wie einem länger anhaltenden Stromausfall, durchaus
zum Einsatz kommen könnte (Seite 27).
Zitat
Weitere Optionen bei einem Stromausfall sind
die Errichtung provisorischer Feldkabelnetze, die Unterstützung durch
Funkamateure gemäß § 2 Abs. 2 Amateurfunkgesetz sowie der Rückgriff
auf Satellitenkommunikation. Die Kommunikation mittels Feldkabeln erfolgt
mithilfe mobiler Stromerzeuger, die nach kurzer Zeit mit Treibstoff
versorgt werden müssen. Dagegen sind die energietechnischen Anforderungen
an Amateurfunkgeräte sehr gering.
Zitat Ende
Sehr wichtig ist meiner Meinung nach auch die
rechtliche Betrachtung. Dort wird auf Seite 74 ausgeführt:
Zitat
Erwähnenswert ist des Weiteren noch das Gesetz
über den Amateurfunk (AFuG), das in § 2 als Amateurfunkdienst einen
Funkdienst definiert, der u. a. zur Unterstützung von Hilfsaktionen
in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen werden kann. § 5 sieht für
den Not- und Katastrophenfall ausdrücklich eine Ausnahme für das Verbot
der Übermittlung von Nachrichten an Dritte (nicht Funkamateure) vor.
Eine staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall lässt
sich daraus nicht ableiten, eventuell könnte die allgemeinere Norm des
§ 323c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Fällen
greifen und eine Pflicht des Funkamateurs zur kommunikativen Hilfe im
Katastrophenfall begründen.
Zitat Ende
Können Funkamateure zur Teilnahme am "Notfunk" verpflichtet
werden?
Die Verpflichtung für Funkamateure im Notfall
kommunikativ zu helfen ergibt sich somit ausdrücklich
nicht aus dem Amateurfunkgesetz,
sondern (wenn überhaupt) aus dem Strafgesetzbuch (§ 323c StGB,
Unterlassene Hilfeleistung). Das Amateurfunkgesetz erlaubt dem
Funkamateur in Not- und Katastrophenfällen lediglich nur die Übermittlung von Nachrichten von
und an Dritte! Das kann auch ein ganz normaler Autounfall sein und bezieht
sich ausdrücklich nicht nur auf Katastrophenfälle.
Was dürfen Funkamateure im
Not- und Katastrophenfall (relevante Passagen im AFuG und der AFuV)?
§2 AFUg, Begriffsbestimmungen
Der Amateurfunkdienst ist ein
Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, ... zur
Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfällen wahrgenommen wird;
Der Amateurfunkdienst und
der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine
Sicherheitsfunkdienste,
§5 AFuG, Rechte und Pflichten
des Funkamateurs
Der Funkamateur darf nur einihm von der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
zugeteiltes Rufzeichen benutzen.
Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle
nur auf den in § 3 Abs. 5 genannten Frequenzen
senden.
Der Funkamateur darf nur mit anderen
Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
Der Funkamateur darfNachrichten, die nicht den
Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht
übermitteln. Dieser Satz gilt nicht in Not- und
Katastrophenfällen. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
§16 AFuV, Technische und betriebliche Rahmenbedingungen
für Amateurfunkstellen
Der Amateurfunkverkehr ist in offener Sprache
abzuwickeln.
Amateurfunkverkehr darf nicht zur
Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden;
Der Gebrauch internationaler Not-, Dringlichkeits- und
Sicherheitszeichen des See- und Flugfunkdienstes ist
nicht zulässig.
Rechtfertigender
Notstand nach § 34 StGB
Der rechtfertigende Notstand
ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund. Der allgemeine
rechtfertigende Notstand ist in § 34 des Strafgesetzbuchs (StGB)
normiert. Der rechtfertigende Notstand gestattet ein
rechtsgutsverletzendes Verhalten und verpflichtet den dadurch
Beeinträchtigten zu dessen Duldung.
Rahmenempfehlung Land Hessen
In der aktuellen
Rahmenempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und
Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem
Stromausfall des Landes Hessen ist unter 2.1.4 Behördenfunk und
Behördennetze vermerkt (Seite 21):
Neben dem BOS-Funksystem gibt es einige Amateurfunknetze, die
teilweise aufgrund ihrer Sicherung auch bei Stromausfall noch
verfügbar sein können.
Auch hieraus ergibt sich meiner Meinung nach keine Pflicht zur
Bereitstellung und den Betrieb im Notfall sondern lediglich eine
Möglichkeit für den absoluten Ausnahmefall. Auf diesen "Amateurfunknetzen"
sollte unser Augenmerk für den Notfall liegen ohne übertriebene
Erwartungshaltungen zu erzeugen. Wir sind Amateure und sollten uns
als Personen und unsere Leistungsfähigkeit nicht selbst überschätzen.
Hier könnte ein erster Ansatzpunkt sein:
Welche Netze betreiben die Funkamateure überhaupt? (AdHoc-Net, Mesh-Net,
HamNet, AREDN, usw.)
Sind diese Netze länger als 4 Stunden autark mit
Strom versorgt? (USV, Solar, Wind, Generator usw.)
Welche Dienste
bieten diese Netze an? (Daten, Voice usw.)
Sichtweise der AG KRITIS
Auch die AG Kritis hat sich diesbezüglich ein eigenes Urteil
gebildet und kommt zu dem Schluss:
Kommunikation durch Funkamateure:
Funkamateure verfügen über Möglichkeiten
zur autarken Kommunikation, u. a. über Kurzwelle, eigene digitale
Funknetze und über Satellit.
Allerdings verfügen Funkamateure aktuell
nicht über Möglichkeiten zur automatischen Vermittlung von mehreren
parallelen Sprach- oder Datenverbindungen, wie es beim Ausfall von
BOSnet-Basisstationen erforderlich wäre.
Nach Auskunft der einsatzleitenden
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier waren im Ahrtal
keine konkreten Hilfsangebote zur Kommunikations-Unterstützung durch
Funkamateure eingegangen [70].
Unsere Einschätzung:
Konkrete Kommunikations-Unterstützung durch Funkamateure
als Ersatz für ausgefallene BOSnet Basisstationen war bislang
nicht möglich.
Funkamateuren müssten vorab in die Kommunikationsabläufe
der Hilfsorganisationen eingebunden werden und es bedarf
regelmäßiger Schulungen und Übungen.
Es könnten nur einzelne Sprechfunk- oder
Datenverbindungen mit niedriger Übertragungsrate zu
abgeschnittenen Regionen eingerichtet werden.
Kommunikation durch Funkamateure ist keine praktikable
Notlösung bei Ausfall des BOSnet.
Schauen wir mal in eine Handlungsempfehlung (Baden-Württemberg)
z.B. bei lang anhaltenden Stromausfall. Dort finden wir unter Punkt
3.3:
3.3 Bevölkerung / Betriebe
Bei einem lang anhaltenden und flächendeckenden
Stromausfall kann aufgrund der enormen Anforderungen und der nur
begrenzt vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen keine
umfassende staatliche Fürsorge betrieben werden. Deshalb müssen
sich sowohl die Bevölkerung als auch Betriebe eigenverantwortlich
auf derartige Ereignisse vorbereiten.
Auch das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe) rät zur eigenen Vorsorge.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
hat für diese Szenarien Ratgeber und Checklisten erstellt. Die Broschüre „Ratgeber
für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“
wurde vom BBK veröffentlicht und steht kostenlos zur Verfügung.
Über das Internet kann diese Broschüre eingesehen, als PDF-Dokument
heruntergeladen und als gedruckte Broschüre bestellt werden.
Auch in der Rahmenempfehlung zur Einsatzplanung des
Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, lang andauerndem
Stromausfall des Landes Hessen lesen wir:
3 Selbstschutz
Trotz aller Vorbereitungen der Behörden und Hilfeleistungsorganisationen,
trotz guter Ressourcenausstattung und Vorsorgeplanung können sich
auch hierzulande Großschadensereignisse und Katastrophen ereignen,
bei der die Mithilfe der Bevölkerung in Form adäquaten Verhaltens
und die Eigenverantwortung des Bürgers in Form von Selbstschutz
und Selbsthilfe zwingend gefordert sind.
Pro Jahr gibt es in Deutschland ca. 172600 Stromunterbrechungen unterschiedlicher
Dauer (Quelle).
Das sind gut 472 Unterbrechungen am Tag! Das hätte ich nicht gedacht,
vorausgesetzt diese Werte stimmen. Aber was bedeutet das eigentlich,
wie oft ist der Strom denn nun weg?
Wenn man nach "durchschnittliche Stromausfalldauer 2016"
sucht findet man die folgende Grafik.
Was bedeutet das was man da sieht. Da steht, durchschnittliche Stromunterbrechungsdauer
pro Kunde im Fünfjahresvergleich, ohne Fälle höherer Gewalt.
Ich interpretiere mal so. Wenn der Strom bei einem Stromkunde ausfällt,
und das passiert (angeblich) 472 mal pro Tag in Deutschland, dann hat
jeder Stromausfall eine durchschnittliche Ausfallzeit von 11,5 Minuten.
In der Statistik ausgenommen sind Ausfälle durch höhere Gewalt (Sturm,
Schnee, Eis, Blitz, usw.). Pro Fall und Tag sind das im Durchschnitt
11,5 Minuten x 472 Fälle = 5428 Minuten (90,5 Stunden in Summe) verteilt
auf eine unbekannte Anzahl von Kunden.
Netzfrequenz
Die Netzfrequenz und deren Abweichung vom Nennwert (50 Hertz in Europa)
ist ein direkter Qualitätsindikator über die Relation der über Erzeuger
wie Kraftwerke angebotenen elektrischen Momentanleistung und der Abnahme
der elektrischen Momentanleistung durch Verbraucher. Elektrische Energie
kann in Verbundnetzen kaum gespeichert, sondern nur zwischen Erzeuger
und Verbraucher verteilt werden. Der abgegebenen Leistung muss, bis
auf die Blindleistung bei Wechselstrom, zu jedem Zeitpunkt eine gleich
große Leistungsaufnahme gegenüberstehen.
Kommt es zu Abweichungen,
führt das in Wechselspannungsnetzen zu einer Veränderung der Netzfrequenz
und zu massiven Problemen (positive und negative Regelleistung) bis
hin zum
Blackout. Ein Forschungsteam der UNI Passau hat sich eingehend mit
dem Szenario des "Blackouts"
beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass "die Gefahr durchaus
als realistisch" eingestuft werden kann.
Das Ahrtal hat es gezeigt, dass hinsichtlich möglicher
Notfallszenarien (großflächige Überschwemmung, schwerer Sturm usw.),
insgesamt doch ein realistisches Risiko besteht, auch wenn man das
nicht immer vorhersehen kann. Ein länger anhaltender Stromausfall
mit all seinen Begleiterscheinungen aber auch ein globales
Großereignis (Vulkanausbruch, Havarie im Atomkraftwerk,
Chemieunfall, Meteoriteneinschlag usw.) könnte
die Bevölkerung auch empfindlich treffen.
Im Hinblick auf die fortschreitende Klimaerwärmung sind durchaus noch andere
Situationen denkbar.
Es macht durchaus Sinn, einen ausreichenden Vorrat von
Lebensmitteln und Notfallutensilien im Haus zu haben, so wie das
BKK das auch empfiehlt. Das kostet nicht die Welt und ist auch
außerhalb von Notfällen immer gut zu gebrauchen. Eine
autarke Stromversorgung für
die eigenen vier Wände kann auch sinnvoll sein, man denke nur an
einen Stromausfall im Winter.
"Notfunk" bedeutet für mich deshalb in aller erster Linie Selbstschutz,
Notfallvorsorge und Kommunikationsmöglichkeit im wie auch immer gearteten Notfall
und dann erst "Notfunkstelle" für Dritte, sofern diese Art
der Hilfe überhaupt benötigt und von wem auch immer, abgerufen wird.
Der Notfall richtet sich nunmal nicht nach den theoretischen
Konzepten. Die Aktivitäten müssen sich auch
unbedingt an den Bedürfnissen der Bevölkerung im Notfall ausrichten
und nicht an den Bedürfnissen der Funkamateure.
Wenn die Hilfsorganisationen (THW, RK, Feuerwehr usw.) nicht mehr in
der Lage sind im Notfall zu unterstützen und auf Funkamateure als Rückfallebene
zurückgegriffen werden muss, dann hat die Notsituation sicher ein Ausmaß
angenommen, in der ich als Privatperson und Funkamateur vermutlich
auch nicht mehr viel bewirken kann. Man sollte seine persönlichen Möglichkeiten
diesbezüglich auch nicht überschätzen!
Die Funkamateure sollten nicht den Fehler machen zu versuchen,
sich allein oder in Gruppen auf die Stufe der hier tätigen
Hilfsorganisationen, wie THW, DRK oder Feuerwehr zu stellen. Das
können sie nicht, dazu sind sie weder personell ausgerüstet noch organisiert.
In Krisensituationen können wir, wenn überhaupt, unterstützend tätig
sein, insbesondere im Bereich der eigenen Kommunikation aber auch im Bereich
der technischen Unterstützung. Das kann aber nur dann funktionieren,
wenn der Funkamateur in der Lage ist, sich und seine Familie
ausreichend mit Lebens- und Betriebsmitteln zu versorgen, sonst ist
er nicht einsatzfähig. Von den Hilfsorganisationen wird vermutlich
niemand kommen um mich oder meine Familie mit Lebens- und/oder Betriebsmitteln zu versorgen.
Von rechtlichen, versicherungstechnischen und sonstigen Dingen mal
ganz abgesehen.
Ich bewundere die Funkamateure, die wie auch immer geartete
Geräte für den Notfall entwickeln und selbst bauen. Das fängt beim
klassischen "Notfunkkoffer" an und hört bei komplett für den Notfall
ausgestatten Fahrzeugen inkl. Anhänger, Stromaggregat und
motorbetriebenen Antennenmast auf.
Dabei ist die hin und wieder festzustellende Übermotivation einiger Einzelpersonen
aber auch selbst ernannter Notfunk-Gruppierungen schon etwas besorgniserregend. Solche
Gruppierungen und Konstruktionen erzeugen ganz sicher enormes Aufsehen
am Ort des Einsatzes, erzeugen aber
auch unweigerlich eine völlig realitätsferne Erwartungshaltung, insbesondere in der
Öffentlichkeit und der Politik. Ob das zielführend ist?
Die Gemeinschaft der Funkamateure aus eigener Initiative auf die gleiche Stufe wie
die Hilfsorganisationen stellen zu wollen, erzeugt falsche
Erwartungshaltungen in der Politik sowie der Öffentlichkeit und ist
zudem unrealistisch! Das wir die technischen und intellektuellen
Möglichkeiten für den "Notfunk" haben steht außer Frage. Wie sieht es aber
mit den personellen Mitteln aus? Können wir das wirklich leisten?
Das Thema "Amateurfunk in Not- und Katatstrophenfällen" (AiNuK) an sich ist sicher eine gute Sache,
muss aber realistisch gesehen und entsprechend behandelt werden.