Gefährlicher Groupthink beim DARC e.V., kann das sein?
Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Was ist Groupthink (Gruppendenken
) überhaupt, wie kann
sich Groupthink bemerkbar machen und welche negativen Auswirkungen kann
Groupthink haben?
Bildquelle:
Break the Vicious Cycle of Groupthink Using Assumptional Analysis
(kilmanndiagnostics.com)
Der Begriff Groupthink bezieht sich auf
einen psychologischen Prozess, bei dem Mitglieder einer Gruppe (z.B.
in einem Verein) zu
übereinstimmenden Meinungen und Entscheidungen neigen, oft um
Konflikte zu vermeiden und einen einheitlichen Konsens zu wahren. In
diesem Kontext ignorieren sie häufig alternative Meinungen oder
kritische Ansichten.
Groupthink beschreibt dabei die Situation,
in der z.B. Mitglieder eines Vereins so stark auf Übereinstimmung
bedacht sind, dass sie kritisches Denken und individuelle Meinungen
aktiv unterdrücken. Solche Gruppen neigen verstärkt dazu,
abweichende Meinungen zu ignorieren oder gar zu sanktionieren, was
zu einer gefährlichen Form der Konformität führen kann.
Killmann Diagnostics schreibt dazu:
Gruppendenken ist eine Ablenkung von der
Realität. Es lässt eine Gruppe glauben, sie sei auf dem richtigen
Weg (ein komplexes Problem effektiv zu lösen oder eine schwierige
Entscheidung zu treffen), einfach weil alle Gruppenmitglieder
derselben Meinung sind. Diese gruppenweite Übereinstimmung wird zum
Realitätsersatz: „Wenn wir alle einer Meinung sind, müssen wir Recht
haben.“ Wenn ein Mitglied gegen den gängigen Ansatz der Gruppe zur
anstehenden Aufgabe argumentiert, übt der Rest der Gruppe starken
sozialen Druck aus, sich anzupassen … zusammen mit einer
impliziten (oder expliziten) Drohung des Ausschlusses aus der Gruppe,
wenn das säumige Mitglied seine unabhängige Meinung, die im
Widerspruch zum Gruppendenken steht, nicht aufgibt (verleugnet).
(Übersetzung durch Google, Fettung durch den
Autor)
Gibt es da evtl. Parallelen
zur Satzung
des DARC e.V.? Insbesondere fällt mir da der § 7 der
Satzung auf, der sich intensiv und ausgiebig mit dem Ausschluss von
Mitgliedern beschäftigt.
Da wird ausgeführt:
4. Ein Ausschluss kann insbesondere
wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen des
Clubs erfolgen. Der Ausschluss wird auf Antrag des
Ortsverbandsvorsitzenden durch die ordnungsgemäß einberufene
Ortsverbands-Mitgliederversammlung, des Distriktsvorsitzenden durch
den Distriktsvorstand oder des Vorstandes durch den Amateurrat
beschlossen.
(Fettung durch den Autor)
Beeinträchtigung des Ansehens oder der
Interessen des Clubs? Na, dass ist aber so weitläufig formuliert, da
könnte ja alles darunter fallen,
jede kritische Äußerung
und
natürlich auch meine kritischen Ausführungen
hier! Wehe, irgendeinem der
Funktionsträger (OVV, DV, ARS, AR, Vorstand) gefällt meine Nase nicht (oder nicht
mehr) und findet sie vereinsschädigend, droht mir dann auch der Ausschluss
aus dem DARC e.V.? Ach richtig, ich hatte ja zum Jahresende
2024 ohnehin gekündigt!
:-D
Wird hier Groupthink nicht bereits aktiv gefördert? Beginnt
hier schon "Vereinssynchronschwimmen mit dem Strom"? Wo
beginnt denn vereinsschädigendes Verhalten und wer legt fest, ob ein
Verhalten überhaupt vereinsschädigend ist? Man muss den
§ 7 Abs. 4 lit. a - d der DARC e.V. Satzung
schon genau und
aufmerksam lesen, wer, wann welche Entscheidung zum Ausschluss
trifft.
Irgendwie erinnert mich das doch etwas an die
Inquisition im Mittelalter!
Wenn Groupthink in Vereinen auftritt, spricht
man auch von "vereinspolitischem Groupthink", der auch negative Folgen haben
kann wie z.B.,
-
Fehlentscheidungen durch mangelnde Kritik
und Reflexion,
-
Unterdrückung abweichender Meinungen
und
-
Verlust von Innovationsfähigkeit und Kreativität.
Alles Ausprägungen, die mir im Laufe
meiner
zehnjährigen Mitgliedschaft beim DARC e.V. auch schon
mehrfach über
den Weg gelaufen sind. Um Groupthink zu vermeiden ist es
wichtig, eine offene Gesprächskultur zu fördern und verschiedene
Perspektiven zu berücksichtigen. Leider findet das meiner
Meinung nach beim DARC e.V.
nicht statt.
In diesem Zusammenhang steht auch die beim DARC
e.V. gewählte Form
der Mitgliederversammlung als Vertreterversammlung ohne imperatives
Mandat einmal mehr in der Kritik.
Immer die gleichen Personen und Organe des DARC e.V. treffen die
strategischen Entscheidungen für den gesamten Verein ohne die
Mitglieder dazu zu befragen. Die Meinung der Mitglieder einzuholen
wäre aber ein wichtiges Signal um das Meinungsbild insgesamt zu
verbessern und Groupthink im Amateurrat und im Vorstand zu
vermeiden! Nachvollziehbar ist, dass zu einer
Mitgliederversammlung nicht alle DARC e.V. Mitglieder persönlich nach Baunatal zur
Beschlussfassung kommen können. Hier hält das BGB aber ausdrücklich eine
praktikable Lösung in Form von hybriden Abstimmungen für die
Mitglieder bereit.
Dazu das BGB:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 32 Mitgliederversammlung;
Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins
werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen
Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer
Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses
ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet
wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen.
(2) Bei der Berufung der Versammlung kann
vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am
Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der
Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können
(hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass
künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen
werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort
im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen
Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle
Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben
werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen
Kommunikation ausüben können.
(3) Auch ohne Versammlung der Mitglieder
ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu
dem Beschluss schriftlich erklären.
Warum setzt man das beim DARC e.V. nicht um? Hat
man Angst vor Kontrollverlust? Traut man den Vereinsmitgliedern nichts zu
oder hält man die Vereinsmitglieder nicht für mündig?
Die schon so oft gehörte Argumentation, echte
Mitgliederversammlungen könne es beim DARC e.V. aufgrund der vielen
Mitglieder und der räumlichen Ausdehnung nicht geben, ist damit vom
Tisch und die jetzige Regelung über mehrere Instanzen (OV, Distrikt,
Amateurrat) wieder einmal mehr als fraglich.
Derjenige, der der Masse folgt,
wird nicht viel weiter kommen als die Masse selbst. Der, der alleine
geht, wird an Orten ankommen, an denen noch nie jemand war.
Albert Einstein
vy 73 de Jürgen
DL6WAB