Gefährlicher Groupthink beim DARC e.V., kann das sein?

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Was ist Groupthink (Gruppendenken ) überhaupt, wie kann sich Groupthink bemerkbar machen und welche negativen Auswirkungen kann Groupthink haben?

Bildquelle: Break the Vicious Cycle of Groupthink Using Assumptional Analysis (kilmanndiagnostics.com)

Der Begriff Groupthink bezieht sich auf einen psychologischen Prozess, bei dem Mitglieder einer Gruppe (z.B. in einem Verein) zu übereinstimmenden Meinungen und Entscheidungen neigen, oft um Konflikte zu vermeiden und einen einheitlichen Konsens zu wahren. In diesem Kontext ignorieren sie häufig alternative Meinungen oder kritische Ansichten.

Groupthink beschreibt dabei die Situation, in der z.B. Mitglieder eines Vereins so stark auf Übereinstimmung bedacht sind, dass sie kritisches Denken und individuelle Meinungen aktiv unterdrücken. Solche Gruppen neigen verstärkt dazu, abweichende Meinungen zu ignorieren oder gar zu sanktionieren, was zu einer gefährlichen Form der Konformität führen kann.

Killmann Diagnostics schreibt dazu:

Gruppendenken ist eine Ablenkung von der Realität. Es lässt eine Gruppe glauben, sie sei auf dem richtigen Weg (ein komplexes Problem effektiv zu lösen oder eine schwierige Entscheidung zu treffen), einfach weil alle Gruppenmitglieder derselben Meinung sind. Diese gruppenweite Übereinstimmung wird zum Realitätsersatz: „Wenn wir alle einer Meinung sind, müssen wir Recht haben.“ Wenn ein Mitglied gegen den gängigen Ansatz der Gruppe zur anstehenden Aufgabe argumentiert, übt der Rest der Gruppe starken sozialen Druck aus, sich anzupassen … zusammen mit einer impliziten (oder expliziten) Drohung des Ausschlusses aus der Gruppe, wenn das säumige Mitglied seine unabhängige Meinung, die im Widerspruch zum Gruppendenken steht, nicht aufgibt (verleugnet).

(Übersetzung durch Google, Fettung durch den Autor)

Gibt es da evtl. Parallelen zur Satzung des DARC e.V.? Insbesondere fällt mir da der § 7 der Satzung auf, der sich intensiv und ausgiebig mit dem Ausschluss von Mitgliedern beschäftigt.

Da wird ausgeführt:

4. Ein Ausschluss kann insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs erfolgen. Der Ausschluss wird auf Antrag des Ortsverbandsvorsitzenden durch die ordnungsgemäß einberufene Ortsverbands-Mitgliederversammlung, des Distriktsvorsitzenden durch den Distriktsvorstand oder des Vorstandes durch den Amateurrat beschlossen.

(Fettung durch den Autor)

Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs? Na, dass ist aber so weitläufig formuliert, da könnte ja alles darunter fallen, jede kritische Äußerung und natürlich auch meine kritischen Ausführungen hier! Wehe, irgendeinem der Funktionsträger (OVV, DV, ARS, AR, Vorstand) gefällt meine Nase nicht (oder nicht mehr) und findet sie vereinsschädigend, droht mir dann auch der Ausschluss aus dem DARC e.V.? Ach richtig, ich hatte ja zum Jahresende 2024 ohnehin gekündigt! :-D

Wird hier Groupthink nicht bereits aktiv gefördert? Beginnt hier schon "Vereinssynchronschwimmen mit dem Strom"? Wo beginnt denn vereinsschädigendes Verhalten und wer legt fest, ob ein Verhalten überhaupt vereinsschädigend ist? Man muss den § 7 Abs. 4 lit. a - d der DARC e.V. Satzung schon genau und aufmerksam lesen, wer, wann welche Entscheidung zum Ausschluss trifft.

Irgendwie erinnert mich das doch etwas an die Inquisition im Mittelalter!

Wenn Groupthink in Vereinen auftritt, spricht man auch von "vereinspolitischem Groupthink", der auch negative Folgen haben kann wie z.B.,

  • Fehlentscheidungen durch mangelnde Kritik und Reflexion,
  • Unterdrückung abweichender Meinungen und
  • Verlust von Innovationsfähigkeit und Kreativität.

Alles Ausprägungen, die mir im Laufe meiner zehnjährigen Mitgliedschaft beim DARC e.V. auch schon mehrfach über den Weg gelaufen sind. Um Groupthink zu vermeiden ist es wichtig, eine offene Gesprächskultur zu fördern und verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen. Leider findet das meiner Meinung nach beim DARC e.V. nicht statt.

In diesem Zusammenhang steht auch die beim DARC e.V. gewählte Form der Mitgliederversammlung als Vertreterversammlung ohne imperatives Mandat einmal mehr in der Kritik. Immer die gleichen Personen und Organe des DARC e.V. treffen die strategischen Entscheidungen für den gesamten Verein ohne die Mitglieder dazu zu befragen. Die Meinung der Mitglieder einzuholen wäre aber ein wichtiges Signal um das Meinungsbild insgesamt zu verbessern und Groupthink im Amateurrat und im Vorstand zu vermeiden! Nachvollziehbar ist, dass zu einer Mitgliederversammlung nicht alle DARC e.V. Mitglieder persönlich nach Baunatal zur Beschlussfassung kommen können. Hier hält das BGB aber ausdrücklich eine praktikable Lösung in Form von hybriden Abstimmungen für die Mitglieder bereit.

Dazu das BGB:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung

(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(2) Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.

(3) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.

Warum setzt man das beim DARC e.V. nicht um? Hat man Angst vor Kontrollverlust? Traut man den Vereinsmitgliedern nichts zu oder hält man die Vereinsmitglieder nicht für mündig?

Die schon so oft gehörte Argumentation, echte Mitgliederversammlungen könne es beim DARC e.V. aufgrund der vielen Mitglieder und der räumlichen Ausdehnung nicht geben, ist damit vom Tisch und die jetzige Regelung über mehrere Instanzen (OV, Distrikt, Amateurrat) wieder einmal mehr als fraglich.

Derjenige, der der Masse folgt, wird nicht viel weiter kommen als die Masse selbst. Der, der alleine geht, wird an Orten ankommen, an denen noch nie jemand war.

Albert Einstein

vy 73 de Jürgen
DL6WAB