Was Amateurfunk 2026
wirklich ist!

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Zu dieser Frage gehen die Meinungen stark auseinander, da ist vom
„klassischen Amateurfunk“ die Rede oder vom „eigentlichen
Amateurfunk“, was ist es denn nun?
Eine kurze Zusammenfassung und der Versuch einer Erklärung.
Seit wann gibt es den Amateurfunk?
Der Amateurfunk gibt es international seit den Anfängen der
drahtlosen Funktechnik um 1900. Als organisiertes und lizenziertes
Hobby etablierte er sich vor allem ab 1912. In Deutschland ist er
seit 1912 gesetzlich geregelt.
Funkamateure mussten eine Prüfung bei der Reichspost ablegen und erhielten
eine Lizenz samt Rufzeichen. Der erste deutsche Amateurfunkverband,
der DASD
, entstand 1927. Sein Vorläufer, der Deutsche Sendedienst,
wurde 1926 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat das erste
deutsche Amateurfunkgesetz 1949 noch vor dem Grundgesetz in Kraft.
So viel zur Geschichte.
Wie sieht Amateurfunk heute aus?
Der
Amateurfunkdienst
hat sich im Laufe der Jahrzehnte
sehr stark verändert.
Im § 2 Abs. 2 Amateurfunkgesetz (AFuG) ist er wie folgt definiert:
[Der] Amateurfunkdienst [ist] ein Funkdienst, der
- von Funkamateuren untereinander,
- zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien,
- zur eigenen Weiterbildung,
- zur Völkerverständigung und
- zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
wahrgenommen wird; der
Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen
ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über
Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,

Die Hauptbereiche des Amateurfunkdienstes
Funkamateure
Teilnehmer am Amateurfunkdienst (Funkamateure, nicht Amateurfunker) dürfen nur untereinander
kommunizieren, also von Funkamateur zu Funkamateur. Das ändert sich
auch nicht, z.B. in Not- und Katastrophenfällen. Damit wird
ausgeschlossen, dass Funkamateure auf Frequenzen senden, die
ihnen nicht zugewiesen sind.
In Not- und Katastrophenfällen dürfen
allerdings Nachrichten, von und an Dritte, über den
Amateurfunkdienst ausgetauscht werden.

Normale Kommunikation und Notfallkommunikation im Amateurfunkdienst
Experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien
Sie meinen das systematische Erproben, Untersuchen und
Weiterentwickeln von Funktechnik und Ausbreitungsphänomenen, nicht
bloß das private Gespräch über Funk.
Nach § 2 Abs. 2 des
Amateurfunkgesetzes wird der Amateurfunkdienst unter anderem „zu
experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien“ betrieben.
Der Funkamateur handelt dabei aus persönlicher Neigung und nicht aus
gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Für Projekte, die über
den normalen Betrieb hinausgehen, kann in Deutschland bei der
Bundesnetzagentur eine befristete Ausnahme für besondere
experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien beantragt
werden. Dazu ist eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens nötig,
die Behörde kann Auflagen erteilen.
Experimentelle Studien
prüfen praktisch, wie eine Funkanlage, ein Modulationsverfahren oder
eine Antenne unter realen Bedingungen arbeitet. Typisch ist das
gezielte Variieren einer Größe und das Messen der Auswirkung.
Sie dokumentieren Messungen, werten sie systematisch aus und ziehen
daraus nachvollziehbare Schlüsse. Oft stehen
Ausbreitungsbedingungen, Frequenznutzung oder elektromagnetische
Verträglichkeit im Mittelpunkt.
Eigene Weiterbildung
Die eigene Weiterbildung ist ein zentraler, gesetzlich verankerter
Zweck des Amateurfunks: Funkamateure erweitern ihr Wissen laufend in
Funktechnik, Elektronik, Betriebspraxis und Vorschriften, nicht nur
zum Erwerb der Zulassung. In Deutschland nennt § 2 Abs. 2 des
Amateurfunkgesetzes die „eigene Weiterbildung“ ausdrücklich als
Aufgabe des Amateurfunkdienstes.
Sie umfasst vor allem:
- Technik: Elektrotechnik, Hochfrequenztechnik, Antennen,
Modulation, Digitaltechnik, SDR und Messverfahren.
- Experimentieren und Selbstbau: Eigene Geräte, Antennen und
Empfangsanlagen entwickeln, bauen, testen und verbessern.
- Betriebstechnik: Funkverkehr richtig abwickeln, Frequenzen
und Betriebsarten nutzen, Störungen vermeiden.
- Gesetze: Amateurfunkgesetz, Frequenznutzung,
Sicherheitsabstände und internationale Vorschriften.
Weiterbildung beginnt meist mit der Vorbereitung auf das
Amateurfunkzeugnis. Dafür gibt es Lehrgänge, Bücher,
Online-Kurse
,
Prüfungsübungen und lokale Kurse, je nach Lernstil als
Selbststudium, Präsenzkurs oder mit persönlicher Begleitung.
Im Amateurfunk ist Weiterbildung kein einmaliger Kurs, sondern ein
fortlaufender, praxisnaher und lebenslanger Lernprozess, von der
Ausbildung über die Prüfung, dem Erwerb der Zulassung sowie über den
Betrieb bis zu eigenen technischen Experimenten.
Völkerverständigung
Elektromagnetische Wellen kennen keine Grenzen!
Im Amateurfunk bedeutet Völkerverständigung vor allem, Menschen aus
verschiedenen Ländern über Funk direkt kennen zu lernen, persönliche
Kontakte zu pflegen und dabei politische, religiöse oder
gesellschaftliche Gegensätze bewusst aus dem Funkverkehr
herauszuhalten.
Die Idee ist real, aber sie sollte nicht überbewertet werden.
Amateurfunk kann tatsächlich niedrigschwellige, direkte
Begegnungen jenseits von Grenzen schaffen, gerade weil er auf persönlichen,
technischen und freundschaftlichen Austausch abzielt und politische,
kommerzielle oder militärische Zwecke ausdrücklich ausschließt.
Gleichzeitig ist Völkerverständigung kein automatisches Ergebnis
eines Funkkontakts. Ein kurzes „59“-Signal, ein Rufzeichen-Austausch
oder eine QSL-Bestätigung ist zunächst nur ein technischer Kontakt.
Verständigung entsteht erst, wenn Gespräch, Respekt und Neugier
hinzukommen. Politik, Religion und gesellschaftliche Gegensätze
sollten keine Diskussionsthemen im Funkverkehr sein, dass fördert
Toleranz, kann aber auch bedeuten, dass schwierige Konflikte eher
ausgeklammert als betrachtet werden.
Außerdem ist die Reichweite
des Inhalts eines Funkkontakts begrenzt. Der
Amateurfunk erreicht eine vergleichsweise kleine, technisch
interessierte und lizenzpflichtige Gruppe. Er kann Vorurteile
abbauen und persönliche Brücken bauen, ersetzt aber keine
Außenpolitik, Diplomatie oder gesellschaftliche Integration.
Im Amateurfunk kann Völkerverständigung ein glaubwürdiger, praktischer
Nebeneffekt weltweiter Funkkontakte, besonders durch persönliche
Begegnungen, Toleranz und internationale Freundschaft sein.
Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfällen
Unter Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
versteht der Amateurfunk vor allem die freiwillige Bereitstellung
von Ersatz-Kommunikation, wenn Telefon, Mobilfunk, Internet oder
Strom ausgefallen sind. Funkamateure können dann Informationen
weitergeben, Notrufe aufnehmen und Hilfskräfte funktechnisch
unterstützen.
Amateurfunk ist kein Sicherheitsfunkdienst und Funkamateure sind
keine Einsatzorganisation wie Feuerwehr, THW, Polizei oder
Rettungsdienst. Sie können die offizielle Kommunikation ergänzen, sie
dürfen sie aber nicht ersetzen oder eigenmächtig Einsätze durchführen.
Organisierte Funkhilfe erfolgt grundsätzlich nur auf ausdrückliche
Anforderung (Bedarfsträger) der zuständigen Behörden oder Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS), was so gut wie nie vorkommt.
Spontane Hilfe, etwa das Weiterleiten eines
Notrufs, bleibt davon unberührt.
Amateurfunk funktioniert dezentral, oft mit Akkus oder Generatoren
und unabhängig von zellulären Netzen oder fremder Infrastruktur. Das kann bei Blackouts,
Hochwasser, Stürmen oder in abgelegenen Gebieten eine wichtige
Brücke sein.
Gleichzeitig darf man daraus keine Zuständigkeiten ableiten.
Amateurfunk ist auf Freiwilligkeit, Funkdisziplin, Ausbildung und
vorhandene Ausrüstung angewiesen, er ist kein garantiertes
Rettungssystem. Hier muss wiederholt betont werden, dass Notfunk
den offiziellen Nachrichtenverkehr möglicherweise funktechnisch ergänzen kann
aber nicht
ersetzen soll.
Gemeint ist also die freiwillige, fachlich vorbereitete
Funkunterstützung für Bevölkerung, Behörden und Hilfsorganisationen,
wenn normale Kommunikationswege versagen, als Ergänzung zum
Katastrophenschutz bei Bedarf, nicht als dessen Ersatz.
Gesetzliche Grundlagen des Amateurfunkdienstes
Was Amateurfunk nicht ist?
Der Amateurfunkdienst ist ganz sicher keine Konkurrenz zu
klassischen Kommunikationsmedien wie Handy, eMail oder Messenger.
Private und persönliche Kommunikation geht damit viel einfacher, besser
und vertraulicher.
Amateurfunk ist auch nicht der DARC e.V., er ist zwar der größte
Amateurfunkverband in Deutschland, darf aber
nicht mit
dem Amateurfunkdienst gleichgesetzt werden. Er existiert
zunächst völlig unabhängig davon genauso wie der ADAC e.V., dem ja
auch nicht alle Autofahrer in Deutschland angehören und die auch ohne
Mitgliedschaft in diesem Verein Auto fahren können und dürfen.
Auch wenn seitens des DARC e.V. durch die Mitglieder immer wieder sehr subtiler Druck auf Nichtmitglieder ausgeübt wird, der DARC
e.V. ist ein großer und
schwerfälliger Verein, dem vermutlich noch nicht einmal mehr als
die Hälfte der
Funkamateure angehören, Tendenz weiter abnehmend.
Amateurfunk ist auch keine Weiterentwicklung des CB-Funks.
CB-Funk ist eine lizenzfreie Jedermann-Funkanwendung und hat seinen
Schwerpunkt auf privater, nichtkommerzieller Kommunikation per
Sprache oder Daten. „CB“ steht dabei für Citizens’ Band
(„Bürgerband“). CB-Funk wird vor allem von LKW-Fahrern genutzt, um
sich über Staus, Verkehrskontrollen, freie Parkplätze oder
Rastplätze auszutauschen. Auch Hobbyfunker nutzen ihn für private
und persönliche Gespräche in Funkrunden.
vy 73 de Jürgen
DL6WAB
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