Was Amateurfunk 2026 wirklich ist!

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Zu dieser Frage gehen die Meinungen stark auseinander, da ist vom „klassischen Amateurfunk“ die Rede oder vom „eigentlichen Amateurfunk“, was ist es denn nun?

Eine kurze Zusammenfassung und der Versuch einer Erklärung.

Seit wann gibt es den Amateurfunk?

Der Amateurfunk gibt es international seit den Anfängen der drahtlosen Funktechnik um 1900. Als organisiertes und lizenziertes Hobby etablierte er sich vor allem ab 1912. In Deutschland ist er seit 1912 gesetzlich geregelt.

Funkamateure mussten eine Prüfung bei der Reichspost ablegen und erhielten eine Lizenz samt Rufzeichen. Der erste deutsche Amateurfunkverband, der DASD , entstand 1927. Sein Vorläufer, der Deutsche Sendedienst, wurde 1926 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat das erste deutsche Amateurfunkgesetz 1949 noch vor dem Grundgesetz in Kraft.

So viel zur Geschichte.

Wie sieht Amateurfunk heute aus?

Der Amateurfunkdienst hat sich im Laufe der Jahrzehnte sehr stark verändert. Im § 2 Abs. 2 Amateurfunkgesetz (AFuG) ist er wie folgt definiert:

[Der] Amateurfunkdienst [ist] ein Funkdienst, der

  • von Funkamateuren untereinander,
  • zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien,
  • zur eigenen Weiterbildung,
  • zur Völkerverständigung und
  • zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen

wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,


Die Hauptbereiche des Amateurfunkdienstes

Funkamateure

Teilnehmer am Amateurfunkdienst (Funkamateure, nicht Amateurfunker) dürfen nur untereinander kommunizieren, also von Funkamateur zu Funkamateur. Das ändert sich auch nicht, z.B. in Not- und Katastrophenfällen. Damit wird ausgeschlossen, dass Funkamateure auf Frequenzen senden, die ihnen nicht zugewiesen sind.

In Not- und Katastrophenfällen dürfen allerdings Nachrichten, von und an Dritte, über den Amateurfunkdienst ausgetauscht werden.


Normale Kommunikation und Notfallkommunikation im Amateurfunkdienst

Experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien

Sie meinen das systematische Erproben, Untersuchen und Weiterentwickeln von Funktechnik und Ausbreitungsphänomenen, nicht bloß das private Gespräch über Funk.

Nach § 2 Abs. 2 des Amateurfunkgesetzes wird der Amateurfunkdienst unter anderem „zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien“ betrieben. Der Funkamateur handelt dabei aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.

Für Projekte, die über den normalen Betrieb hinausgehen, kann in Deutschland bei der Bundesnetzagentur eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien beantragt werden. Dazu ist eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens nötig, die Behörde kann Auflagen erteilen.

Experimentelle Studien prüfen praktisch, wie eine Funkanlage, ein Modulationsverfahren oder eine Antenne unter realen Bedingungen arbeitet. Typisch ist das gezielte Variieren einer Größe und das Messen der Auswirkung. Sie dokumentieren Messungen, werten sie systematisch aus und ziehen daraus nachvollziehbare Schlüsse. Oft stehen Ausbreitungsbedingungen, Frequenznutzung oder elektromagnetische Verträglichkeit im Mittelpunkt.

Eigene Weiterbildung

Die eigene Weiterbildung ist ein zentraler, gesetzlich verankerter Zweck des Amateurfunks: Funkamateure erweitern ihr Wissen laufend in Funktechnik, Elektronik, Betriebspraxis und Vorschriften, nicht nur zum Erwerb der Zulassung. In Deutschland nennt § 2 Abs. 2 des Amateurfunkgesetzes die „eigene Weiterbildung“ ausdrücklich als Aufgabe des Amateurfunkdienstes.

Sie umfasst vor allem:

  • Technik: Elektrotechnik, Hochfrequenztechnik, Antennen, Modulation, Digitaltechnik, SDR und Messverfahren.
    • Experimentieren und Selbstbau: Eigene Geräte, Antennen und Empfangsanlagen entwickeln, bauen, testen und verbessern.
  • Betriebstechnik: Funkverkehr richtig abwickeln, Frequenzen und Betriebsarten nutzen, Störungen vermeiden.
  • Gesetze: Amateurfunkgesetz, Frequenznutzung, Sicherheitsabstände und internationale Vorschriften.

Weiterbildung beginnt meist mit der Vorbereitung auf das Amateurfunkzeugnis. Dafür gibt es Lehrgänge, Bücher, Online-Kurse , Prüfungsübungen und lokale Kurse, je nach Lernstil als Selbststudium, Präsenzkurs oder mit persönlicher Begleitung.

Im Amateurfunk ist Weiterbildung kein einmaliger Kurs, sondern ein fortlaufender, praxisnaher und lebenslanger Lernprozess, von der Ausbildung über die Prüfung, dem Erwerb der Zulassung sowie über den Betrieb bis zu eigenen technischen Experimenten.

Völkerverständigung

Elektromagnetische Wellen kennen keine Grenzen!

Im Amateurfunk bedeutet Völkerverständigung vor allem, Menschen aus verschiedenen Ländern über Funk direkt kennen zu lernen, persönliche Kontakte zu pflegen und dabei politische, religiöse oder gesellschaftliche Gegensätze bewusst aus dem Funkverkehr herauszuhalten.

Die Idee ist real, aber sie sollte nicht überbewertet werden. Amateurfunk kann tatsächlich niedrigschwellige, direkte Begegnungen jenseits von Grenzen schaffen, gerade weil er auf persönlichen, technischen und freundschaftlichen Austausch abzielt und politische, kommerzielle oder militärische Zwecke ausdrücklich ausschließt.

Gleichzeitig ist Völkerverständigung kein automatisches Ergebnis eines Funkkontakts. Ein kurzes „59“-Signal, ein Rufzeichen-Austausch oder eine QSL-Bestätigung ist zunächst nur ein technischer Kontakt. Verständigung entsteht erst, wenn Gespräch, Respekt und Neugier hinzukommen. Politik, Religion und gesellschaftliche Gegensätze sollten keine Diskussionsthemen im Funkverkehr sein, dass fördert Toleranz, kann aber auch bedeuten, dass schwierige Konflikte eher ausgeklammert als betrachtet werden.

Außerdem ist die Reichweite des Inhalts eines Funkkontakts begrenzt. Der Amateurfunk erreicht eine vergleichsweise kleine, technisch interessierte und lizenzpflichtige Gruppe. Er kann Vorurteile abbauen und persönliche Brücken bauen, ersetzt aber keine Außenpolitik, Diplomatie oder gesellschaftliche Integration.

Im Amateurfunk kann Völkerverständigung ein glaubwürdiger, praktischer Nebeneffekt weltweiter Funkkontakte, besonders durch persönliche Begegnungen, Toleranz und internationale Freundschaft sein.

Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen

Unter Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen versteht der Amateurfunk vor allem die freiwillige Bereitstellung von Ersatz-Kommunikation, wenn Telefon, Mobilfunk, Internet oder Strom ausgefallen sind. Funkamateure können dann Informationen weitergeben, Notrufe aufnehmen und Hilfskräfte funktechnisch unterstützen.

Amateurfunk ist kein Sicherheitsfunkdienst und Funkamateure sind keine Einsatzorganisation wie Feuerwehr, THW, Polizei oder Rettungsdienst. Sie können die offizielle Kommunikation ergänzen, sie dürfen sie aber nicht ersetzen oder eigenmächtig Einsätze durchführen. Organisierte Funkhilfe erfolgt grundsätzlich nur auf ausdrückliche Anforderung (Bedarfsträger) der zuständigen Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), was so gut wie nie vorkommt.

Spontane Hilfe, etwa das Weiterleiten eines Notrufs, bleibt davon unberührt.

Amateurfunk funktioniert dezentral, oft mit Akkus oder Generatoren und unabhängig von zellulären Netzen oder fremder Infrastruktur. Das kann bei Blackouts, Hochwasser, Stürmen oder in abgelegenen Gebieten eine wichtige Brücke sein.

Gleichzeitig darf man daraus keine Zuständigkeiten ableiten. Amateurfunk ist auf Freiwilligkeit, Funkdisziplin, Ausbildung und vorhandene Ausrüstung angewiesen, er ist kein garantiertes Rettungssystem. Hier muss wiederholt betont werden, dass Notfunk den offiziellen Nachrichtenverkehr möglicherweise funktechnisch ergänzen kann aber nicht ersetzen soll.

Gemeint ist also die freiwillige, fachlich vorbereitete Funkunterstützung für Bevölkerung, Behörden und Hilfsorganisationen, wenn normale Kommunikationswege versagen, als Ergänzung zum Katastrophenschutz bei Bedarf, nicht als dessen Ersatz.

Gesetzliche Grundlagen des Amateurfunkdienstes

Was Amateurfunk nicht ist?

Der Amateurfunkdienst ist ganz sicher keine Konkurrenz zu klassischen Kommunikationsmedien wie Handy, eMail oder Messenger. Private und persönliche Kommunikation geht damit viel einfacher, besser und vertraulicher.

Amateurfunk ist auch nicht der DARC e.V., er ist zwar der größte Amateurfunkverband in Deutschland, darf aber nicht mit dem Amateurfunkdienst gleichgesetzt werden. Er existiert zunächst völlig unabhängig davon genauso wie der ADAC e.V., dem ja auch nicht alle Autofahrer in Deutschland angehören und die auch ohne Mitgliedschaft in diesem Verein Auto fahren können und dürfen.

Auch wenn seitens des DARC e.V. durch die Mitglieder immer wieder sehr subtiler Druck auf Nichtmitglieder ausgeübt wird, der DARC e.V. ist ein großer und schwerfälliger Verein, dem vermutlich noch nicht einmal mehr als die Hälfte der Funkamateure angehören, Tendenz weiter abnehmend.

Amateurfunk ist auch keine Weiterentwicklung des CB-Funks. CB-Funk ist eine lizenzfreie Jedermann-Funkanwendung und hat seinen Schwerpunkt auf privater, nichtkommerzieller Kommunikation per Sprache oder Daten. „CB“ steht dabei für Citizens’ Band („Bürgerband“). CB-Funk wird vor allem von LKW-Fahrern genutzt, um sich über Staus, Verkehrskontrollen, freie Parkplätze oder Rastplätze auszutauschen. Auch Hobbyfunker nutzen ihn für private und persönliche Gespräche in Funkrunden.

vy 73 de Jürgen
DL6WAB

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