Ein neuer Bundesverband für den Amateurfunk!

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Die jetzige Struktur des DARC e.V. hat mMn ausgedient, viel zu unflexibel und teuer ist dieses Konstrukt, welches es ja jetzt schon seit 1950 in dieser Form gibt.

Seitdem hat sich strukturell nicht viel getan im DARC e.V.!

Das merkt man an ständig sinkenden Mitgliederzahlen. Wäre das anders, dann hätte der DARC e.V. daraus ganz sicher schon eine Story für sich gemacht. Hat er aber nicht und so ist davon auszugehen, es geht immer weiter bergab mit den Mitgliederzahlen beim DARC e.V. und mit dem Amateurfunk insgesamt. Wird darauf reagiert? Reagiert wird schon, aber offensichtlich ohne das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Wie kann aus meiner Sicht ein neuer und moderner Bundesverband für den Amateurfunk aussehen?

Zunächst ist davon auszugehen, dass es nur mit wirklich umfangreichen und massiven Reformen weitergehen kann. Nicht mal hier und mal dort im bestehenden System ein wenig an irgendeiner Stellschraube drehen, sondern den gefürchteten aber zukunftsträchtigen Schnitt wagen. Die jetzige Struktur ist darauf ausgerichtet, von oben herab in den Amateurfunk hineinzuregieren und genau das macht sie auch.

Null Motivation für die jüngere Generation, sinkende Mitgliederzahlen, massiver Stillstand und ein immer mehr in Vergessenheit geratender Amateurfunkdienst!

Der neue Bundesverband für den Amateurfunk

Der neue Bundesverband für den Amateurfunk wird kein Zentralkomitee für die Funkamateure mehr, sondern eine moderne und leistungsfähige Organisation (NGO), die die Funkamateure dabei unterstützt, den Amateurfunk wieder nach vorne zu bringen. Dazu muss der DARC e.V. in seiner jetzigen Form aufgelöst und durch zeitgemäße Strukturen ersetzt werden.

Der Bundesverband für den Amateurfunk kümmert sich zukünftig ausschließlich um die Belange, die eine Interessenvertretung in Richtung der ITU, IARU bzw. der BNetzA wahrnehmen muss. Dazu schafft er Strukturen, die diese Aufgaben auch effektiv umsetzen können. Die DARC e.V. eigenen Betriebe werden ausgegliedert und als eigenständige Services fortgeführt. Dann wird sich zeigen, ob sie überlebensfähig sind und sich am Markt behaupten können (DARC Verlag, DARC QSL Service, DARC Hotel Service, Radio DARC, usw.).

Aus den DARC e.V. Distrikten und Ortsverbänden werden eigenständige Vereine, die sich flexibel an die Bedürfnisse der ortsansässigen Funkamateure und deren Interessen anpassen können. Kein übergeordneter Wasserkopf mehr, sondern eine Struktur, die auch in Zukunft handlungsfähig ist. Diese neu gegründeten Vereine können sich frei entscheiden, ob sie dem Bundesverband für den Amateurfunk beitreten möchten oder nicht. Dadurch entstünde auch die Möglichkeit, anderen Organisationen und Vereinen eine Mitgliedschaft und Mitwirkung im Bundesverband für den Amateurfunk zu ermöglichen.

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA)  wird im Zuge dieser Umstrukturierung ebenfalls aufgelöst, er ist ohnehin durch den DARC e.V. orchestriert und deshalb völlig überflüssig.

Die Mitgliedsvereine entrichten einen entsprechenden Jahresbeitrag an den neuen Bundesverband für den Amateurfunk und sind dadurch berechtigt, an allen Wahlen, Entscheidungen und Entwicklungen des Bundesverbandes teilzunehmen. Nur so wird wirklich eine basisdemokratische Vertretung aller Funkamateure gewährleistet.

Wie könnte so eine Neustrukturierung aussehen?

Die Grundidee

Aus dem DARC e.V. wird ein echter Dachverband, in dem Landes‑ und Spezialverbände sowie Vereine als Mitglieder organisiert sind und nicht einzelne Funkamateure. Der DARC e.V. ist historisch als Verein mit direkter Mitgliedschaft von Einzelpersonen in Ortsverbänden organisiert. Um die Organisationsform des DARC zu ändern, muss der DARC strukturell in einen echten Dachverband mit Mitgliedsverbänden umgebaut werden.

Aus dem DARC e.V. wird ein echter Dachverband

Wesentliche Strukturmerkmale

  • Der Bundesverband für den Amateurfunk wird Spitzenverband, dessen Mitglieder juristische Personen sind (Landesverbände, ggf. auch Spezialverbände und Vereine), nicht mehr einzelne Funkamateure.
  • Die Landesverbände bündeln jeweils die Vereine und/oder direkten Mitglieder ihres Gebietes.
  • Die Bundesebene konzentriert sich auf Interessenvertretung, Lobbyarbeit, zentrale Services und überregionale Projekte.
  • Die innere Ordnung basiert klar auf einer Satzung mit Mitgliederversammlung der Verbände, Vorstand und ggf. Beirat/Ausschüssen.

Zentrale Strukturänderungen im neuen Bundesverband

Mitgliedschaftsstruktur

  • Heute: Direkte Mitgliedschaft der Einzelmitglieder beim Verein (über Ortsverbände strukturiert, aber formal Mitglied im DARC e.V.).
  • Ziel: Mitgliedschaft der Landesverbände im Bundesverband, die einzelnen Funkamateure werden Mitglieder ihrer Landesverbände oder Vereine, nicht des Bundesverbands.

Erforderliche Änderungen

  • Neudefinition der Mitgliedschaft in der Satzung: „Mitglieder sind Landesverbände und Vereine…“ statt „Mitglieder sind natürliche Personen…“.
  • Übergangsregelungen zur Umwandlung der bisherigen Einzelmitgliedschaften in Mitgliedschaften bei Landesverbänden und Vereinen.
  • Schaffung einer klaren Kette: Bundesverband → Landesverband → Verein → Einzelmitglied.

Organe und Stimmrechte

  • Statt der bisherigen Mischform mit Vorstand, Amateurrat und Mitgliederversammlungen (inkl. schriftlichem Umlaufverfahren) wird eine klare Delegiertenstruktur ähnlich einer Verbandsversammlung benötigt.

Erforderliche Änderungen

  • Einführung einer „Mitgliederversammlung der Verbände“ als höchstes Organ (Delegierte der Landesverbände).
  • Festlegung der Stimmgewichtung (z.B. pro Verband ein Grundstimmrecht plus Zusatzstimmen nach Mitgliederzahl).

Neuordnung der bisherigen Gremien

  • Amateurrat/Vertreterversammlung wird zur klassischen Delegiertenversammlung der Mitgliedsverbände umgebaut.
  • Prüfung, welche Aufgaben vom bisherigen Amateurrat an die neue Verbandsversammlung und an Fachausschüsse gehen.
  • Anpassung der Wahlmodalitäten: Bundesvorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt, nicht mehr mittelbar über andere Gremien.

Bundesvorstand und Geschäftsstelle

Der neue Bundesvorstand müsste stärker als politisch‑strategische Spitze eines Dachverbandes agieren und Aufgaben wie bundesweite Interessenvertretung, Lobbyarbeit und Service für die Verbände wahrnehmen.

Erforderliche Änderungen

  • Präzisierung der Aufgaben des Bundesvorstands in der Satzung: Interessenvertretung, internationale Vertretung, Koordination, bundesweite Projekte und Rahmenbedingungen.
  • Stärkere Trennung von operativer Arbeit (Geschäftsstelle) und ehrenamtlicher Verbandsführung, ggf. Einführung/Schärfung der Rolle eines hauptamtlichen Geschäftsführers.
  • Anpassung der Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsführung an die neue Verbandslogik.

Landesverbände

Damit der neue Bundesverband als Spitzenverband funktioniert, brauchen die Landesverbände echte verbandliche Eigenständigkeit, z.B. eigene Satzung, Finanzen, Mitgliederversammlungen.

Erforderliche Änderungen

  • Gründung oder Reorganisation bestehender Distrikte zu rechtsfähigen Landesverbänden (eingetragene Vereine)
  • Muster‑Satzungen und Mindeststandards (Mitgliederrechte, Organe, Transparenz), die an die Dachverband‑Satzung angepasst sind.

Klare Abgrenzung der Zuständigkeiten

  • Landesverband: regionale Vertretung, Ausbildung, lokale Projekte, Service für Ortsverbände.
  • Bundesverband: national/international, Frequenzpolitik, bundesweite Ausbildungskonzepte, einheitliche Rahmenbedingungen.

Finanz- und Beitragsordnung

  •  Im neuen BfdA e.V. werden die Beiträge über die Mitgliedsverbände eingezogen, der Dachverband erhält Verbandsbeiträge der Landesverbände.

Erforderliche Änderungen

  •  Umstellung von Einzelbeiträgen auf Verbandsbeiträge der Landesverbände.

Neufassung der Beitragsordnung

  • Berechnungsgrundlage pro Verband (z.B. X Euro pro gemeldetem Mitglied).
  • Meldepflichten der Verbände (Mitgliederzahlen, Fristen).

Neuordnung des Geldflusses

  • Einzelmitglieder zahlen an den Verein bzw. den Landesverband.
  • Diese geben einen festgelegten Anteil als Verbandsbeitrag an den neuen Bundesverband ab.
  • Transparente Mittelverwendung und Berichtswege (Haushaltsplan, Jahresabschluss auf Bundes‑ und Landesebene).

Rechtliche und registerrechtliche Anpassungen

  •  Der neue Bundesverband ist als Dachverband im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnütziger Amateurfunkverband anerkannt.

Erforderliche Änderungen

  • Satzungsänderung mit den notwendigen Mehrheiten (ggf. qualifizierte Mehrheit, Anwesenheits‑ und Zustimmungserfordernisse).
  • Neue Satzung beim zuständigen Vereinsregister einreichen (Sitz des neuen Bundesverbands bleibt gleich).
  • Ggf. Anpassung der Gemeinnützigkeitsformulierung und der steuerlichen Anerkennung nach Abgabenordnung (Zweck, Mittelverwendung, Vermögensbindung).
  • Anpassung aller Nebenordnungen (Geschäftsordnung, Wahlordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung).

Interne Demokratie und Mitgliederrechte

In den Diskussionen um die jetzige DARC‑Struktur wird immer wieder kritisiert, dass die Mitglieder, wenn überhaupt, nur indirekt Einfluss haben und der Amateurrat sehr viel kontrolliert und bestimmt. Ein Umbau zum Dachverband sollte dieses Problem demokratisch sauber und transparent regeln. Dazu gehört, dass die Delegierten ein imperatives Mandat inne haben und so die demokratische Meinung der Mitglieder in den nächsten Level transportieren müssen, anders als in einem politischen Parteisystem, indem der Wähler ja die Möglichkeit hat, eine andere Partei zu wählen.

Das ist in einer alleinig agierenden Interessenvertretung (vergl. Einparteiensystem ) ohne imperative Mandate nicht der Fall.

Erforderliche Änderungen

  • Klare demokratische Kette: Mitglieder wählen Delegierte mit imperativen Mandat auf Vereinsebene, diese wählen im Auftrag ihrer Mitglieder Delegierte für die Landesverbandsversammlung, diese entsenden Delegierte zur Bundesversammlung.
  • In der Satzung garantierte Informations‑ und Beteiligungsrechte (Berichtspflichten, Haushaltsdarstellung, Antragsrecht von unten nach oben).
  • Trennung von Kontroll‑ und Exekutivfunktionen (z.B. unabhängige Kassenprüfung, Schlichtungs‑/Ehrenrat).

Praktisches Vorgehen in Etappen

  •  Die Umsetzbarkeit hängt stark von der Bereitschaft der Mitglieder und der Gremien ab.

Ein realistischer Fahrplan könnte sein

Konzeptphase

  • Arbeitsgruppe, die ein Zielbild „Der neue Bundesverband als Dachverband“ erarbeitet.
  • Grober Entwurf einer neuen Bundessatzung und Muster‑Landessatzungen.

Abstimmung und Kommunikation

  • Frühzeitige Einbindung der derzeitigen Distrikte/Ortsverbände in Workshops und Regionalkonferenzen.
  • Darstellung der Vorteile: klarere Zuständigkeiten, stärkere politische Stimme, bessere Anpassung an föderale Strukturen.

Rechtliche Umsetzung

  • Formulierung der Satzungsänderungen inkl. Übergangsregeln.
  • Beschluss in einer oder mehreren Mitgliederversammlungen (ggf. mit Umlaufverfahren, solange altes Recht gilt).

Übergangsphase

  • Parallelbetrieb: alte Struktur läuft aus, neue Verbands‑ und Beitragsstruktur wird eingeführt.
  • Technische und organisatorische Umstellungen (Mitgliederdaten, Beitragseinzug, Rechteverwaltung in den IT‑Systemen).

 

vy 73 de Jürgen
DL6WAB

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