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Ein neuer Bundesverband
für den Amateurfunk!

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Die jetzige Struktur des DARC e.V. hat mMn ausgedient, viel zu unflexibel und
teuer ist dieses Konstrukt, welches es ja jetzt schon seit 1950 in
dieser Form gibt.
Seitdem hat sich strukturell nicht viel getan im DARC e.V.!
Das merkt man an ständig sinkenden Mitgliederzahlen.
Wäre das anders,
dann hätte der DARC e.V. daraus ganz sicher schon eine Story für
sich gemacht. Hat er aber nicht und so ist davon auszugehen, es geht
immer weiter bergab mit den Mitgliederzahlen beim DARC e.V. und mit
dem Amateurfunk insgesamt. Wird darauf reagiert? Reagiert wird
schon, aber offensichtlich ohne das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Wie kann aus meiner Sicht ein neuer und moderner Bundesverband
für den Amateurfunk aussehen?
Zunächst ist davon auszugehen, dass es nur mit
wirklich umfangreichen und massiven Reformen weitergehen kann. Nicht mal hier und mal
dort im bestehenden System ein wenig an irgendeiner Stellschraube drehen, sondern den
gefürchteten aber zukunftsträchtigen Schnitt wagen. Die jetzige
Struktur ist darauf ausgerichtet, von oben herab in den Amateurfunk
hineinzuregieren und genau das macht sie auch.
Null Motivation für die jüngere Generation, sinkende
Mitgliederzahlen,
massiver Stillstand und ein immer mehr in Vergessenheit geratender
Amateurfunkdienst!
Der neue Bundesverband für den Amateurfunk
Der neue Bundesverband für den Amateurfunk wird kein Zentralkomitee für die Funkamateure
mehr, sondern eine moderne und leistungsfähige Organisation (NGO),
die die Funkamateure dabei unterstützt, den Amateurfunk wieder nach
vorne zu bringen. Dazu muss der DARC e.V. in seiner jetzigen
Form aufgelöst und durch zeitgemäße Strukturen ersetzt werden.
Der Bundesverband für den Amateurfunk kümmert sich
zukünftig ausschließlich um die Belange, die eine Interessenvertretung in
Richtung der ITU, IARU bzw. der BNetzA wahrnehmen muss. Dazu schafft
er Strukturen, die diese Aufgaben auch effektiv umsetzen können. Die
DARC e.V. eigenen Betriebe werden ausgegliedert und als
eigenständige Services fortgeführt. Dann wird sich zeigen, ob sie
überlebensfähig sind und sich am Markt behaupten können (DARC
Verlag, DARC QSL Service, DARC Hotel Service, Radio DARC, usw.).
Aus den DARC e.V. Distrikten und Ortsverbänden werden eigenständige Vereine, die
sich flexibel an die Bedürfnisse der ortsansässigen Funkamateure und
deren Interessen anpassen können. Kein
übergeordneter Wasserkopf mehr, sondern eine Struktur, die auch in
Zukunft handlungsfähig ist. Diese neu gegründeten Vereine können
sich frei entscheiden, ob sie dem Bundesverband für den Amateurfunk beitreten möchten oder nicht. Dadurch entstünde
auch die Möglichkeit, anderen Organisationen und Vereinen eine Mitgliedschaft und Mitwirkung im
Bundesverband für den Amateurfunk zu ermöglichen.
Der
Runde Tisch Amateurfunk (RTA)
wird im Zuge dieser
Umstrukturierung ebenfalls aufgelöst, er ist ohnehin durch den DARC e.V.
orchestriert und deshalb völlig überflüssig.
Die Mitgliedsvereine entrichten
einen entsprechenden Jahresbeitrag an den neuen Bundesverband
für den Amateurfunk und sind
dadurch berechtigt, an allen Wahlen, Entscheidungen und Entwicklungen des Bundesverbandes
teilzunehmen. Nur so wird wirklich eine basisdemokratische
Vertretung aller Funkamateure gewährleistet.
Wie könnte so eine Neustrukturierung aussehen?
Die Grundidee
Aus dem DARC e.V. wird ein echter Dachverband, in dem Landes‑ und Spezialverbände
sowie Vereine als Mitglieder organisiert
sind und nicht einzelne Funkamateure. Der DARC e.V. ist historisch
als Verein mit direkter Mitgliedschaft von
Einzelpersonen in Ortsverbänden organisiert. Um die
Organisationsform des DARC zu ändern, muss der DARC strukturell in
einen echten Dachverband mit Mitgliedsverbänden umgebaut werden.

Aus dem DARC e.V. wird ein
echter Dachverband
Wesentliche Strukturmerkmale
- Der Bundesverband für den Amateurfunk wird Spitzenverband, dessen
Mitglieder juristische Personen sind (Landesverbände, ggf. auch Spezialverbände
und Vereine), nicht mehr einzelne
Funkamateure.
- Die Landesverbände bündeln jeweils die Vereine und/oder direkten Mitglieder
ihres Gebietes.
- Die Bundesebene konzentriert sich
auf Interessenvertretung, Lobbyarbeit, zentrale Services und
überregionale Projekte.
- Die innere Ordnung basiert klar auf
einer Satzung mit Mitgliederversammlung der Verbände, Vorstand
und ggf. Beirat/Ausschüssen.
Zentrale Strukturänderungen im
neuen Bundesverband
Mitgliedschaftsstruktur
- Heute: Direkte
Mitgliedschaft der Einzelmitglieder beim Verein (über
Ortsverbände strukturiert, aber formal Mitglied im DARC e.V.).
- Ziel: Mitgliedschaft der Landesverbände im Bundesverband,
die einzelnen Funkamateure werden Mitglieder ihrer
Landesverbände oder Vereine, nicht des Bundesverbands.
Erforderliche Änderungen
-
Neudefinition der Mitgliedschaft in der Satzung: „Mitglieder
sind Landesverbände und Vereine…“ statt „Mitglieder sind
natürliche Personen…“.
-
Übergangsregelungen zur Umwandlung
der bisherigen Einzelmitgliedschaften in Mitgliedschaften bei
Landesverbänden und Vereinen.
-
Schaffung einer klaren Kette: Bundesverband → Landesverband →
Verein → Einzelmitglied.
Organe und Stimmrechte
-
Statt der bisherigen Mischform mit Vorstand, Amateurrat
und Mitgliederversammlungen (inkl. schriftlichem
Umlaufverfahren) wird eine klare Delegiertenstruktur
ähnlich einer Verbandsversammlung benötigt.
Erforderliche Änderungen
-
Einführung einer „Mitgliederversammlung der
Verbände“ als höchstes Organ (Delegierte der
Landesverbände).
-
Festlegung der Stimmgewichtung
(z.B. pro Verband ein Grundstimmrecht plus Zusatzstimmen nach
Mitgliederzahl).
Neuordnung der bisherigen Gremien
-
Amateurrat/Vertreterversammlung wird zur klassischen
Delegiertenversammlung der Mitgliedsverbände umgebaut.
-
Prüfung, welche Aufgaben vom bisherigen Amateurrat an die neue
Verbandsversammlung und an Fachausschüsse gehen.
-
Anpassung
der Wahlmodalitäten: Bundesvorstand wird von der
Delegiertenversammlung gewählt, nicht mehr mittelbar über andere
Gremien.
Bundesvorstand und Geschäftsstelle
Der
neue Bundesvorstand müsste stärker als politisch‑strategische
Spitze eines Dachverbandes agieren und Aufgaben wie bundesweite
Interessenvertretung, Lobbyarbeit und Service für die Verbände
wahrnehmen.
Erforderliche Änderungen
-
Präzisierung der Aufgaben des Bundesvorstands in der Satzung:
Interessenvertretung, internationale Vertretung, Koordination,
bundesweite Projekte und Rahmenbedingungen.
-
Stärkere
Trennung von operativer Arbeit (Geschäftsstelle) und
ehrenamtlicher Verbandsführung, ggf. Einführung/Schärfung der
Rolle eines hauptamtlichen Geschäftsführers.
-
Anpassung der
Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsführung an die
neue Verbandslogik.
Landesverbände
Damit der neue Bundesverband als
Spitzenverband funktioniert, brauchen die
Landesverbände echte verbandliche Eigenständigkeit,
z.B. eigene Satzung, Finanzen, Mitgliederversammlungen.
Erforderliche Änderungen
-
Gründung oder Reorganisation
bestehender Distrikte zu rechtsfähigen Landesverbänden
(eingetragene Vereine)
-
Muster‑Satzungen und
Mindeststandards (Mitgliederrechte, Organe, Transparenz), die an
die Dachverband‑Satzung angepasst sind.
Klare Abgrenzung der Zuständigkeiten
-
Landesverband: regionale
Vertretung, Ausbildung, lokale Projekte, Service für
Ortsverbände.
-
Bundesverband: national/international,
Frequenzpolitik, bundesweite Ausbildungskonzepte, einheitliche
Rahmenbedingungen.
Finanz- und Beitragsordnung
Erforderliche Änderungen
Neufassung der Beitragsordnung
-
Berechnungsgrundlage pro Verband (z.B. X Euro pro
gemeldetem Mitglied).
-
Meldepflichten der Verbände
(Mitgliederzahlen, Fristen).
Neuordnung des Geldflusses
-
Einzelmitglieder zahlen an
den Verein bzw. den Landesverband.
-
Diese geben einen
festgelegten Anteil als Verbandsbeitrag an den neuen
Bundesverband
ab.
-
Transparente Mittelverwendung und Berichtswege
(Haushaltsplan, Jahresabschluss auf Bundes‑ und Landesebene).
Rechtliche und registerrechtliche Anpassungen
Erforderliche Änderungen
-
Satzungsänderung mit
den notwendigen Mehrheiten (ggf. qualifizierte Mehrheit,
Anwesenheits‑ und Zustimmungserfordernisse).
-
Neue Satzung
beim zuständigen Vereinsregister einreichen (Sitz des neuen
Bundesverbands bleibt gleich).
-
Ggf. Anpassung der
Gemeinnützigkeitsformulierung und der steuerlichen Anerkennung
nach Abgabenordnung (Zweck, Mittelverwendung, Vermögensbindung).
-
Anpassung aller Nebenordnungen (Geschäftsordnung, Wahlordnung,
Beitragsordnung, Finanzordnung).
Interne Demokratie und
Mitgliederrechte
In den Diskussionen um die jetzige
DARC‑Struktur wird immer wieder kritisiert, dass die Mitglieder,
wenn überhaupt,
nur indirekt Einfluss haben und der Amateurrat sehr viel
kontrolliert und bestimmt. Ein Umbau zum Dachverband sollte dieses Problem
demokratisch sauber und transparent regeln. Dazu gehört, dass
die Delegierten ein
imperatives Mandat
inne haben und so die
demokratische Meinung der Mitglieder in den nächsten Level
transportieren müssen, anders als in einem politischen Parteisystem,
indem der Wähler ja die Möglichkeit hat, eine andere Partei zu wählen.
Das ist in einer alleinig agierenden
Interessenvertretung (vergl.
Einparteiensystem
) ohne imperative Mandate
nicht der Fall.
Erforderliche Änderungen
-
Klare demokratische Kette:
Mitglieder wählen Delegierte mit imperativen Mandat auf Vereinsebene, diese
wählen im Auftrag ihrer Mitglieder Delegierte für die Landesverbandsversammlung, diese
entsenden Delegierte zur Bundesversammlung.
-
In der Satzung
garantierte Informations‑ und Beteiligungsrechte
(Berichtspflichten, Haushaltsdarstellung, Antragsrecht von unten
nach oben).
-
Trennung von Kontroll‑ und Exekutivfunktionen
(z.B. unabhängige Kassenprüfung, Schlichtungs‑/Ehrenrat).
Praktisches Vorgehen in Etappen
Ein realistischer Fahrplan könnte sein
Konzeptphase
-
Arbeitsgruppe, die ein Zielbild „Der neue
Bundesverband als Dachverband“ erarbeitet.
-
Grober Entwurf einer
neuen Bundessatzung und Muster‑Landessatzungen.
Abstimmung und Kommunikation
-
Frühzeitige Einbindung der
derzeitigen Distrikte/Ortsverbände in Workshops und Regionalkonferenzen.
-
Darstellung der Vorteile: klarere Zuständigkeiten, stärkere
politische Stimme, bessere Anpassung an föderale Strukturen.
Rechtliche Umsetzung
-
Formulierung der
Satzungsänderungen inkl. Übergangsregeln.
-
Beschluss in
einer oder mehreren Mitgliederversammlungen (ggf. mit
Umlaufverfahren, solange altes Recht gilt).
Übergangsphase
-
Parallelbetrieb: alte Struktur läuft
aus, neue Verbands‑ und Beitragsstruktur wird eingeführt.
-
Technische und organisatorische Umstellungen (Mitgliederdaten,
Beitragseinzug, Rechteverwaltung in den IT‑Systemen).
vy 73 de Jürgen DL6WAB
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