Gibt es eine Gewaltenteilung beim DARC e.V.?
Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Gewaltenteilung, was ist das überhaupt?
Die
Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist
im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere
Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive
(vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen
sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.
Quelle:
Deutscher Bundestag - Gewaltenteilung
Kern dieser Aussage ist,
dass Gewaltenteilung grundsätzlich ein Prinzip demokratischer
Strukturen ist.
So wird zwischen;
- gesetzgebender (Legislative),
- vollziehender (Executive) und
- Recht sprechender (Judikative)
Gewalt unterschieden. Sie bedeutet, dass ein und dieselbe
Institution (Organe) grundsätzlich nicht verschiedene
Gewaltenfunktionen ausüben darf, die unterschiedlichen
Hoheitsbereichen interner Gewalt zugeordnet sind. Sie bedeutet aber
auch, dass eine Person nicht verschiedenen Institutionen (Organe)
angehören darf.
Übertragen wir diese grundsätzliche Demokratieprinzip einfach mal
auf den DARC e.V., der ja nach
eigenen Aussagen
, einen demokratischen Aufbau hat.
- Gibt es dort eine Legislative? Ja, den Amateurrat.
- Gibt es eine Executive? Ja, der Amateurrat.
- Gibt es eine Judikative? Ja, den Amateurrat.
Aber das Prinzip der Gewaltenteilung besagt doch, dass die drei
unterschiedlichen Gewalten getrennt voneinander agieren müssen und
das ein und das selbe Organ bzw. Person nicht verschiedenen Gewalten
angehören darf?
Beim DARC e.V. ist das etwas anders. Der hat bezüglich der
Gewaltenteilung seine eigenen Regeln erfunden und die funktionieren
so.
- Die Mitglieder im Ortsverband (OV) wählen aus ihren Reihen
einen Ortsverbandsvorsitzenden (OVV).
- Dieser Ortsverbandsvorsitzende vertritt den Ortsverband auf
der Distriktsversammlung.
- In der Distriktsversammlung wird der Distriktsvorsitzende
(DV) von den Ortsverbandsvorsitzenden (OVV) gewählt. Die
Mitglieder aus dem OV haben hierauf schon keinen Einfluss mehr,
da die Ortsverbandsvorsitzenden (OVV) frei entscheiden können
und nicht an die Meinung der Mitglieder gebunden sind (kein
imperatives Mandat).
- Die Distriktsvorsitzenden bilden dann die
Mitgliederversammlung (Amateurrat). Diese üben ebenfalls frei und unabhängig
(kein imperatives Mandat) die Rechte der Mitglieder im Sinne des
§ 32 BGB aus (Vertreterversammlung) und erfüllen dort ganz
unterschiedliche Aufgaben (§
10 Abs. 2 Satzung
) aus z.B.;
- Wahl des Vorstandes
- Einrichtung und Einziehung von Planstellen
- Bestellung mindestens zweier Rechnungsprüfer
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und
des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfer sowie
Einzelentlastung der Vorstände
- Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung und des
Haushaltsvoranschlags für das kommende Jahr
- Beschlussfassung über die Aufnahme korporativer
Mitglieder und Genehmigung der mit ihnen getroffenen
Vereinbarungen
- Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes (Executive)
- Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des
Vorstandes (Legislative)
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Ernennung zum Ehrenmitglied
- Beteiligung an anderen Vereinigungen und Institutionen
- Änderungen der Satzung und des Zwecks des Clubs
(Legislative)
- Auflösung des Clubs und Verwendung des Clubvermögens
- Entscheidung über die Beschlussfassung von Vertretern
des DARC e. V. als Mitglieder von Gesellschafterversammlungen
von Gesellschaften, an denen der DARC e. V. beteiligt ist,
soweit es um die Änderung einer Gesellschaftersatzung oder die
Auflösung der Gesellschaft sowie eine Neugründung oder die
erstmalige Feststellung einer Gesellschaftersatzung geht.
Personen |
Organ |
Funktionen |
Abkürzung |
imperatives Mandat |
Mitglieder |
wählen in den
OV Mitgliederversammlungen |
Ortsverbandsvorsitzende/n |
OVV |
Nein |
Ortsverbandsvorsitzenden |
wählen in den
Distriktsversammlungen |
Distriktsvorsitzende/n |
DV |
Nein |
Distriktsvorsitzenden |
wählen im Amateurrat |
DARC e.V.
Vorstand |
AR |
Nein |
|
beschließen und ändern im
Amateurrat |
Satzung,
Geschäftsordnung |
|
|
Auch im Bereich der Judikative ist der
Amateurrat tätig, zum
Beispiel bei Ausschlüssen von Mitgliedern gem. § 7 (Erlöschen der
Mitgliedschaft) der Satzung. Gemäß Abs. 4 kann ein Ausschluss
insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen
des Clubs erfolgen. Der Ausschluss wird auf Antrag des
Ortsverbandsvorsitzenden (OVV) durch die ordnungsgemäß einberufene
Ortsverbands-Mitgliederversammlung, oder des Distriktsvorsitzenden
(DV) durch den Distriktsvorstand oder des Vorstandes
durch den Amateurrat
beschlossen.
An dieser Stelle kann man erahnen, dass nicht nur
unterschiedliche Organe innerhalb des DARC e.V. gleichzeitig verschiedene
Gewalten wahrnehmen, sondern vermutlich auch noch ein und dieselben Personen,
wie
dieses Dokument
beispielhaft ausführt. Es ist schon etwas älter und stellt
sich heute personell vermutlich etwas anders dar. Das Prinzip ist
aber geblieben, ein und dieselben Personen in verschiedenen
Funktionen üben verschiedene
Gewalten beim DARC e.V. aus.
So ist das mit dem demokratischen Aufbau beim DARC e.V.
Spätestens hier sollte sich jedes Mitglied selbst Gedanken darüber
machen, welche Position es im demokratischen Gefüge des DARC e.V.
denn einnimmt und inwiefern es beim DARC e.V. überhaupt
demokratische Strukturen und eine Gewaltenteilung gibt.
Wahlen allein machen noch keine
Demokratie.
BARACK OBAMA
ehem. Amerikanischer
Präsident
vy 73 de Jürgen
DL6WAB