Der DARC e.V. kooperiert mit der Bundeswehr?

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Hin und wieder berichte ich kritisch über die Dinge, die mich auch dazu bewogen haben, den DARC e.V. nach 10 Jahren Mitgliedschaft zu verlassen. Hier ist wieder so ein Fall der mich doch sehr nachdenklich macht!

[Zitat Auszug]

§ 2 Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateurfunkens

1. Zweck des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des Amateurfunkens.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung

a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der Bildung, Erziehung und Jugendarbeit,
c) der Völkerverständigung

sowie die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophen-fällen, und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke.

2. Aufgabe des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist es, seine Mitglieder zu befähigen, diesen Zielen zu dienen und sie zu verwirklichen.

[Zitat Ende, Fettung durch den Autor]

Besonders ins Auge fällt mir der zweite Absatz unter Nr. 1., der eine Unterstützung von Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen mit militärischen Zwecken klar ausschließt. Diesem Ausschluss steht aber ziemlich klar der folgende Artikel vom Funk Telegramm (Ausgabe 04.2025, Seite 4) im Widerspruch.


Artikel: © Funktelegramm, Ausgabe 04/2025, Seite 4

Der DARC e.V. kooperiert mit der Bundeswehr? Hat denn der Notfunkreferent die eigene Satzung nicht richtig gelesen oder verstanden? Vielleicht ist ihm auch nicht bewusst, dass die Bundeswehr eine Armee ist und militärischen Zwecken dient? Vielleicht hat er auch selbst "nicht gedient" und konnte es deshalb nicht richtig einordnen?

Man weiß es nicht!

Ich vermute aber ganz etwas anderes, vermutlich steht hier wieder die persönliche Profilierungssucht eines DARC Funktionsträgers im Vordergrund, schließlich lässt sich gut bei anderen vermeintlichen "Bedarfsträgern" verkaufen, wenn man "offiziell" mit der Bundeswehr zusammenarbeitet.

Der DARC e.V. Vorstand sollte da ganz schnell einen Riegel vorschieben, denn so ein Verstoß gegen die eigene Satzung kann bekanntlich mit Ausschluss gem. § 7 Abs. 4 (Ausschluss) geahndet werden. Es wäre natürlich eine Katastrophe, wenn der Notfunkreferent seinen Hut nehmen müsste. Schließlich wurde er ja für seine innovative und revolutionäre Arbeit im Referat Notfunk mit dem Horkheimer-Preis bedacht und bildet beim DARC e.V. eine wichtige Funktion ab.

Und nicht nur das Funktelegramm berichtet über diese Kooperation, sondern auch der Notfunkreferent selbst und das bereits im Februar 2025 auf social.darc.de (Mastodon). Anfragen und Kommentare dazu wurden durch den Notfunkreferent, vermutlich aus Gründen der Vertraulichkeit, natürlich nicht beantwortet.

DL7TNY: "Es gibt Dinge, auf die man län…" - social.darc.de


Bild: © CIHBw

Beim Cyber Innvoation Hub der Bundeswehr (CIHBw) findet sich zur Kooperation mit dem DARC e.V. übrigens nichts.

Nicht, dass jetzt jemand auf die Idee kommt, ich fände eine Unterstützung der Bundeswehr nicht richtig oder sinnvoll, ganz im Gegenteil. In diesem Fall kann ich aber als aktiver Reservist (... und deshalb auch aus Eigeninteresse...) der Bundeswehr nur dringend empfehlen, diese vermeintlich für die Bundeswehr "nutzbringende" Kooperation mit dem DARC e.V. schnell zu beenden, um möglichen Schaden von der Bundeswehr abzuwenden!

vy 73 de Jürgen
DL6WAB

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