Der DARC e.V. kooperiert mit der
Bundeswehr?

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
sowie das Zitatrecht gem. § 51 Urheberrechtsgesetz (UhRG) wahr.
Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema.
Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken
anregen und das soll sie auch!
Hin und wieder berichte ich kritisch über die Dinge, die
mich auch dazu bewogen haben, den DARC e.V. nach 10 Jahren Mitgliedschaft
zu verlassen. Hier
ist wieder so ein Fall der mich doch sehr nachdenklich macht!
[Zitat Auszug]
§ 2 Zweck des Clubs ist die
Förderung des Amateurfunkens
1. Zweck des Clubs und seiner
Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des
Amateurfunkens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht,
insbesondere durch die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der
Bildung, Erziehung und Jugendarbeit,
c) der Völkerverständigung
sowie die Unterstützung der Behörden beim Aufbau
von Nachrichtenverbindungen in Katastrophen-fällen, und zwar
unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie
politischer, militärischer oder kommerzieller
Zwecke.
2. Aufgabe des Clubs und seiner
Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist es, seine
Mitglieder zu befähigen, diesen Zielen zu dienen und sie zu
verwirklichen.
[Zitat Ende, Fettung durch den Autor]
Besonders ins Auge fällt mir der zweite Absatz unter Nr. 1., der
eine Unterstützung von Behörden beim Aufbau
von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen mit militärischen Zwecken klar
ausschließt. Diesem Ausschluss steht aber ziemlich klar der folgende
Artikel vom Funk
Telegramm
(Ausgabe 04.2025, Seite 4) im
Widerspruch.

Artikel:
© Funktelegramm, Ausgabe 04/2025, Seite 4
Der DARC e.V.
kooperiert mit der Bundeswehr? Hat denn der Notfunkreferent die
eigene Satzung nicht richtig gelesen oder verstanden? Vielleicht ist
ihm auch nicht bewusst, dass die Bundeswehr eine Armee ist und
militärischen Zwecken dient? Vielleicht hat er auch selbst "nicht
gedient" und konnte es deshalb nicht richtig einordnen?
Man weiß es nicht!
Ich vermute aber ganz etwas anderes,
vermutlich steht hier wieder die persönliche Profilierungssucht eines
DARC Funktionsträgers im Vordergrund, schließlich lässt sich gut bei
anderen vermeintlichen "Bedarfsträgern" verkaufen, wenn man "offiziell" mit der
Bundeswehr zusammenarbeitet.
Der DARC e.V. Vorstand sollte da
ganz schnell einen Riegel vorschieben, denn so ein Verstoß gegen die
eigene
Satzung
kann bekanntlich mit Ausschluss gem. § 7 Abs. 4
(Ausschluss) geahndet werden. Es wäre natürlich eine Katastrophe, wenn der
Notfunkreferent seinen Hut nehmen müsste. Schließlich wurde er ja
für seine innovative und revolutionäre Arbeit im Referat Notfunk mit dem
Horkheimer-Preis bedacht und bildet beim DARC e.V. eine wichtige
Funktion ab.
Und
nicht nur das Funktelegramm berichtet über diese Kooperation,
sondern auch der Notfunkreferent selbst und das bereits im Februar
2025 auf social.darc.de
(Mastodon). Anfragen und Kommentare dazu wurden durch den
Notfunkreferent, vermutlich aus Gründen der Vertraulichkeit, natürlich nicht
beantwortet.
DL7TNY:
"Es gibt Dinge, auf die man län…" - social.darc.de


Bild:
© CIHBw
Beim
Cyber Innvoation Hub der Bundeswehr (CIHBw) findet sich zur
Kooperation mit dem DARC e.V. übrigens nichts.

Nicht, dass jetzt jemand auf die
Idee kommt, ich fände eine Unterstützung der Bundeswehr nicht
richtig oder sinnvoll, ganz im Gegenteil. In diesem Fall kann ich aber als
aktiver Reservist (... und deshalb auch aus Eigeninteresse...)
der Bundeswehr nur dringend empfehlen, diese vermeintlich für die
Bundeswehr "nutzbringende" Kooperation mit dem DARC e.V. schnell zu
beenden, um möglichen Schaden von der Bundeswehr abzuwenden!
vy 73 de Jürgen
DL6WAB
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