Was ist eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle?

Im nachfolgenden Artikel nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wahr.

Was ist eine Meinung? Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema und hier in diesem Fall, ausdrücklich keine Rechtsberatung nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen und das soll sie auch!


Sie schießen im Moment wie Pilze aus dem Boden, Meshcom Nodes fluten das 70cm Band in ganz Deutschland. Eine wirklich erfreuliche Entwicklung, endlich mal wieder Aktivität auf VHF!

Eine Begleiterscheinung dieser Nodes ist aber auch die Tatsache, dass sie automatisch arbeiten. Was bedeutet das für den betreibenden Funkamateur?

Eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle (AFuSt) ist eine Funkstelle, die fernbedient oder selbstständig Aussendungen auf Amateurfunkfrequenzen erzeugt. Dabei muss sie, gem. § 2 Nr. 4 Amateurfunkverordnung (AFuV), aber unbesetzt sein, um als solche zu gelten!

Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)

§ 2 Begriffsbestimmungen

4. [eine] "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" [ist] eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.);

(Eckige Klammern in Ergänzung durch den Autor)

Schauen wir uns das in der Praxis mal an, wir betrachten zunächst eine FT8 Amateurfunkstelle. Der Operator (Funkamateur) sitzt vor seinem PC und WSJT-X wickelt mehr oder weniger vollautomatisch (Autosequenzer) das QSO ab. Handelt es sich dabei um eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle? Ich meine nein, da die AFuSt ja nicht unbesetzt ist, der Funkamateur als Operator ist ja vor Ort!

Anders sieht es aus, wenn eine AFuSt vollständig automatisiert per WSJT-X Skript Funkverkehr abwickelt und der Operator (Funkamateur) nicht vor Ort ist. Dann sind die Anforderungen an die automatisch arbeitende Amateurfunkstelle erfüllt.

Ähnlich verhält es sich mit MeshCom Nodes. Auch hier muss man unterscheiden, ob es sich um eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle handelt oder nicht. Für automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gilt wie folgt:

Standortgebundenheit und Genehmigung

  • Für den Betrieb ist eine gesonderte Rufzeichenzuteilung notwendig, die von der Bundesnetzagentur vergeben wird.
  • Der Betrieb ist ausschließlich an dem fest zugeteilten Standort und nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt, die im Zuteilungsbescheid festgelegt sind.
  • Vor der Genehmigung erfolgt eine Verträglichkeitsuntersuchung bezüglich der vorgesehenen Frequenz.

Technische und betriebliche Auflagen

  • Die Station arbeitet automatisiert und darf ohne ständig anwesende Bedienperson Signale aussenden, empfangen oder weiterleiten.
  • Es gelten spezielle technische Anforderungen an die Geräte und deren Betrieb, wie etwa Begrenzung unerwünschter Aussendungen und die Möglichkeit, die Leistung jederzeit zu reduzieren.
  • Für bestimmte Betriebsarten (Relais, Baken, Digipeater) können zusätzliche Auflagen oder Einschränkungen gemacht werden (z.B. Frequenzpläne, Betriebszeiten, Notfallbetrieb).
Befristung und Widerruf
  • Die Genehmigung ist stets befristet, in der Regel auf 1, 3 oder 5 Jahre, und kann widerrufen werden, besonders bei Störungen oder Regelverstößen.
  • Auflagen zur störungsfreien Frequenznutzung werden regelmäßig überprüft und können angepasst werden.

Dokumentationspflicht

  • Betreiber müssen auf Anforderung technische Unterlagen und ggf. eine Skizze der Antennenanlage der Regulierungsbehörde vorlegen können.
  • Alle Betriebsparameter wie Frequenzen, Bandbreite, Antennenhöhe und Standort müssen im Antrag detailliert angegeben werden.

Das macht die automatisch arbeitende Amateurfunkstelle zu einer besonders regulierten und technisch anspruchsvollen Form im Amateurfunkdienst.

Fazit

Einfach mal eben das eigene und personengebundene Rufzeichen mit einer SSID zu versehen und für eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle (MeshCom Node) zu verwenden, geht also nicht. Sicher gibt es da einen "Graubereich", in dem der Betrieb eines MeshCom Nodes "geduldet" wird, z.B. zu Hause, bei einer kürzeren Abwesenheit. Sollte die Abwesenheit aber länger dauern, dann ist der Node abzuschalten es sei denn, er ist als automatisch arbeitende Amateurfunkstelle angemeldet und arbeitet mit einem ausdrücklich dafür vorgesehenen Rufzeichen.

vy 73 de Jürgen
DL6WAB